CSU fordert Stärkung der Mietberatung statt Mietenmonitor: „Zahnloser Tiger, den auch das Sozialreferat bislang abgelehnt hat“
Ein Mietenmonitor gegen Wucherpreise: Was zunächst interessant klingt, wird in der Praxis keinen positiven Effekt auf die Münchner Mietpreise haben. Davon ist die CSU-Stadtratsfraktion überzeugt und wird im Sozialausschuss am morgigen Donnerstag einen anderen Vorschlag machen. Ein Dokument zeigt: Auch das Sozialreferat hatte den Mietenmonitor noch im März mangels Erfolgsaussichten abgelehnt. Trotzdem soll er morgen beschlossen werden.
Mit dem Mietenmonitor werden Online-Mietportale überwacht. Das soll die Stadt bis Ende des Jahres 2028 rund 200.000 Euro kosten. Ein externer Dienstleister soll die Angebote scannen und bei Mieten, die auf den ersten Blick zu hoch wirken, die Vermieter anschreiben und sie bitten, den Mietpreis zu überdenken. Die CSU-Fraktion hält das für wenig aussichtsreich, denn die Stadt hat keinerlei Durchgriffsrecht. Zudem ist es oft schwierig, den tatsächlichen Vermieter und dessen Kontaktdaten hinter den Inseraten zu ermitteln. Und: Die Höhe der Miete allein sagt noch nichts über ihre Rechtmäßigkeit aus. Bereits am 19. März 2026 befasste sich der Sozialausschuss auf Antrag einer Bürgerversammlung mit dem Mietenmonitor; damals schrieb das Sozialreferat: „Aus diesen Gründen hat das Sozialreferat davon abgesehen, dem Beispiel Frankfurt am Main in Hinblick auf die Nutzung eines Mietenmonitors zu folgen.“ Obwohl sich die Sachlage nicht verändert hat, soll der Mietenmonitor nun doch kommen.
Die CSU möchte einen anderen Weg gehen und die kostenlose städtische Mietberatung im Sozialreferat stärken. Die Beratung richtet sich an Mieter, Vermieter und Behörden und leistet bis zu 25.000 Beratungen jährlich. Dies zeigt einen enormen Bedarf und eine große Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Das Angebot soll ausgebaut werden – u.a. mit einem verbesserten digitalen Zugang, Online-Terminvergabe, Präsenz in den Stadtteilen, Info-Kampagnen zum Mietrecht und besserer Verknüpfung zum Notfallangebot für Menschen mit drohendem Wohnungsverlust. Ein entsprechender Änderungsantrag wird im Ausschuss gestellt werden.