Anträge
19. Februar 2026

Die Ami-Siedlung IV Formale Beendigung des Bebauungsplanverfahren für die Siedlung am Perlacher Forst

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung bei der Landeshauptstadt München legt dem Münchner Stadtrat eine Vorlage mit dem Ziel, der formalen Beendigung des Bebauungsplanverfahrens mit Grünordnung Nr. 2194 für die Ami-Siedlung am Perlacher Forst vor.

Begründung

Die Ami-Siedlung am Perlacher Forst ist seit Jahren in der öffentlichen Diskussion durch die Bestrebungen der Eigentümerin, die Siedlung nachzuverdichten.
Im Juni 2024 beschloss der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Siedlung. Der Aufstellungsbeschluss enthielt ein städtebauliches Konzept, das vorsah, die Siedlung durch fünf Wohnblöcke mit innenliegenden Höfen, sogenannte „Village Greens“, zu ergänzen bzw. umzugestalten.
Aufgrund der denkmalschutzrechtlichen neuen Einschätzungen lässt sich diese Planung nicht mehr aufrechterhalten. Die Stadtbaurätin, Frau Prof. Dr. Merk, äußerte folgendes:

“Wir nehmen Abstand von den Green Villages und suchen jetzt in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege in einem Masterplan nach einer neuen Lösung, …”
(vgl. Artikel SZ Online vom 04. November 2025).

Die Aufstellung des Bebauungsplanes – wie vom Stadtrat beschlossen – wird vom Referat offensichtlich nicht mehr weiterverfolgt.
Dennoch besteht weiterhin der Beschluss des Stadtrats. Dieser wäre formal von der Verwaltung umzusetzen. Um rechtliche Klarheit zu schaffen, legt die Verwaltung dem Stadtrat eine Vorlage vor, mit welcher der Aufstellungsbeschluss aufgehoben und das Bebauungsplanverfahren beendet oder der Inhalt des Aufstellungsbeschlusses an die veränderte Situation (ohne Village

Greens, Prüfung von weiteren Bauten die sich denkmalfachlich einfügen) angepasst wird.
Der Landesdenkmalrat hat nach dem Ortstermin klar festgestellt:

„Der historische Charakter der Siedlung würde […] völlig verändert. Die Amisiedlung […] soll daher erhalten und geschützt werden.“

Damit wird auch die denkmalfachliche Position zum Erhalt des Siedlungscharakters unterstützt.

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