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14. Oktober 2021

Ein zweischneidiges Urteil – zwei Windparks in Norwegen für unzulässig erklärt

Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 11.10.2021 zufolge, erklärte das Oberste Gericht in Norwegen zwei Windparks für unzulässig. Hierbei handelt es sich um die Windkraftanlagen in Storheia und Roan in Zentralnorwegen. Gründe für die Unzulässigkeit seien die damit einhergehende Beeinträchtigung der kulturellen Rechte des Volkes der Samen (Ureinwohner), der Verstoß gegen internationale Konventionen sowie die damit einhergehenden Enteignungen. Die Kläger gehen von einer Auflösung der Windparks und dem vollständigen Rückbau aus. Das Gericht selbst ließ jedoch offen, was mit den, 151 Windturbinen umfassenden Windparks, geschehen soll. An einem der Windparks (Roan), der von Roan Vind betrieben wird, ist die Stadtwerke München GmbH (SWM) gemeinsam mit TroenderEnergie und Nordic Wind Power beteiligt.

Daher frage ich den Oberbürgermeister:

  1. Welche rechtlichen und finanziellen Auswirkungen hat das Gerichtsurteil auf die Stadtwerke München GmbH? Werden Möglichkeiten gesehen, den vom Urteil betroffenen Windpark Roan weiter zu betreiben? Welche Verpflichtungen würden ggf. daraus erwachsen?
  2. Kann die Strategie, bis 2025 so viel Ökostrom in eigenen Anlagen zu produzieren, wie in ganz München verbraucht wird, mit diesem Urteil noch gehalten werden?
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