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5. Mai 2025

Einfordern der Bettplatzentgelte in Flexi-Heimen

Mit dem Beschluss „Rückkehr der Flexi-Heime in das Vorauszahlungssystem“ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15306) wurde insbesondere auf eine Problematik bei der Einforderung der Bettplatzentgelte reagiert. Mit der Rücknahme der Finanzorganisation an die Verwaltung der Landeshauptstadt München haben sich das Grundproblem und die daraus entstehenden Kosten nicht erledigt.

Daher frage ich den Oberbürgermeister:

  1. In der Vorlage vom 20.03.2025 ist zu lesen „…Große Schwierigkeiten haben sich jedoch bei denjenigen Untergebrachten ergeben, deren Leistungsanspruch sich zuerst noch in der Klärungsphase befindet und dann nach einigen Wochen oder sogar Monaten der Aufenthalt im Flexi-Heim versagt oder abgelehnt wird. Dies führt zu erheblichen Zahlungsausfallrisiken bei den Trägern der Flexi-Heime…“.
    a. Aus welchen Gründen wird der Aufenthalt im Flexi-Heim versagt oder abgelehnt?
    b. Wie wird sichergestellt, dass sich diese Personen nicht in anderen Unterkünften, für die dementsprechend auch kein Leistungsanspruch besteht, einmieten und das Verfahren von neuem beginnt?
    c. Wo werden Menschen untergebracht, bei denen kein Leistungsanspruch auf eine Unterkunft festgestellt wird?
    d. Warum dauert die Klärungsphase mehrere Wochen bis Monate? Kann dies durch Übernahme der Landeshauptstadt München optimiert werden?
  2. Welche Konsequenzen erwarten Personen, die die Kosten für ihre Unterbringung nicht begleichen können?
  3. Besteht für Flexi-Heim-Nutzer eine melderechtliche Registrierung und wird diese überprüft?
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