Anträge
1. Juli 2026

Einführung einer offiziellen Anerkennungs- und Dankeskultur für Unternehmen als Träger der kommunalen Finanzierung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, mit dem Unternehmen, die durch die Entrichtung von Gewerbesteuer wesentlich zur Finanzierung kommunaler Aufgaben beitragen, regelmäßig und öffentlich gewürdigt werden.

Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls eingeführt werden:

  1. Ein jährliches Dankesschreiben des Oberbürgermeisters an die gewerbesteuerzahlenden Unternehmen unserer Stadt.
  2. Eine jährliche Veranstaltung oder ein Empfang, bei dem die Bedeutung der örtlichen Unternehmen für die Entwicklung und Finanzierung unserer Stadt hervorgehoben wird.
  3. Die stärkere Einbindung der lokalen Wirtschaft in den Dialog über die Zukunftsentwicklung Münchens
  4. Die öffentliche Kommunikation der Wertschätzung gegenüber allen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, Branche oder Rechtsform.

Begründung

Unsere Unternehmen schaffen Arbeitsplätze, bilden Fachkräfte aus, investieren vor Ort und leisten durch die Entrichtung von Gewerbesteuern einen bedeutenden Beitrag zur Finanzierung kommunaler Aufgaben. Viele Leistungen der Stadt – etwa in den Bereichen Infrastruktur, Bildung, Kultur, Sport, Sicherheit oder Stadtentwicklung – werden auch durch diese Einnahmen ermöglicht. Während steuerliche Pflichten selbstverständlich gesetzlich geregelt sind, spricht nichts dagegen, denjenigen Dank und Anerkennung auszusprechen, die einen wesentlichen Beitrag zum Gemeinwesen leisten. Eine Kultur der Wertschätzung stärkt die Verbundenheit zwischen Kommune und Wirtschaft, fördert ein positives Investitionsklima und unterstreicht die Bedeutung des lokalen Unternehmertums für die Entwicklung der Stadt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen verursachen nur geringe Kosten, können jedoch einen wichtigen Beitrag zu einem konstruktiven Verhältnis zwischen Stadtverwaltung, Politik und örtlicher Wirtschaft leisten. Ziel ist ausdrücklich nicht die Bevorzugung einzelner Unternehmen, sondern die Anerkennung der gesamtgesellschaftlichen und finanziellen Leistungen der Unternehmerschaft für das Gemeinwohl.

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