Einheitliche Kriterien bei der Ausweisung von Pflichtaufgaben im kommunalen Haushalt anwenden
Die Stadtkämmerei wird gebeten, bei der Ausweisung von Pflichtaufgaben in den Teilhaushalten der Referate bzw. im Gesamthaushalten einheitliche Kriterien anzuwenden und gegenüber den Referaten auf deren Einhaltung hinzuwirken. Falls einheitliche Kriterien zur Ausweisung noch nicht existieren sollten, sind entsprechende Kriterien zu entwickeln.
Begründung
Die Referate der Landeshauptstadt München geben in ihren Teilhaushalten für die jeweiligen Produkte bereits heute an, ob es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe oder eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München handelt. Bei Produkten, die sowohl freiwillige Leistungen als auch Pflichtaufgaben beinhalten, wird eine prozentuale Aufteilung vorgenommen. Beim Blick in die Teilhaushalte der Referate scheinen die Kriterien für eine Zuordnung allerdings sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden. Teilweise genügt offenbar bereits ein Stadtratsbeschluss, um eine Leistung zur Pflichtaufgabe zu machen. Auch die prozentuale Aufteilung von Produkten, die sowohl freiwillige Leistungen als auch Pflichtaufgaben enthalten, sollte einheitlich anhand der Kosten ausgewiesen und entsprechend kommuniziert werden.