Einlassmanagement in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE): Gewährleistet die Stadt München noch einen rechtsstaatlich ausreichenden Zugang zur Verwaltung?
Die Landeshauptstadt München hat mit dem neuen Einlassmanagement für die SZE den Zugang zu den Dienstleistungen der Ausländerbehörde neu geregelt. Laut städtischer Website erfolgt der Zugang „wegen Sparmaßnahmen und weniger Personal“ grundsätzlich nur noch mit einem online gebuchten Termin. Spontane persönliche Vorsprachen sind seit dem 1. Oktober 2025 lediglich in eng definierten Ausnahmefällen vorgesehen.
Aus der Praxis erreichen die CSU-Stadtratsfraktion jedoch vermehrt Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern sowie aus der Anwaltschaft, wonach Betroffene erhebliche Schwierigkeiten haben, überhaupt einen Termin zu erhalten. Gleichzeitig wird berichtet, dass auch dringende Anliegen nicht mehr vor Ort bearbeitet werden können. In Verbindung mit langen Bearbeitungszeiten kann dies dazu führen, dass Dokumente mehrfach eingereicht und geprüft werden müssen, weil die ursprünglich vorgelegten Dokumente bereits veraltet sind. Die Betroffenen finden sich regelmäßig aufgrund der verzögerten Bearbeitung in unsicheren aufenthaltsrechtlichen Situationen wieder.
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur tatsächlichen Erreichbarkeit der SZE, zur Priorisierung dringender Fälle sowie zur Sicherstellung eines rechtsstaatlich gebotenen Zugangs zu Verwaltungsleistungen.
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
- Wie bewerten der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung die aktuelle Funktionsfähigkeit des Einlassmanagements in der SZE, insbesondere im Hinblick auf die tatsächliche Erreichbarkeit für Antragstellerinnen und Antragsteller?
- Welche durchschnittlichen Wartezeiten bestehen derzeit für die Terminvergabe sowie für die abschließende Bearbeitung zentraler aufenthaltsrechtlicher Anliegen?
- Welche Regelungen bestehen für dringende oder eilbedürftige Fälle (z. B. drohender Statusverlust, Fristabläufe, Arbeitsaufnahme) und wie wird sichergestellt, dass diese zeitnah bearbeitet werden können?
- Wer entscheidet vor Ort bei persönlichem Erscheinen der Betroffenen, welcher Sachverhalt als Notfall zu bewerten ist und welcher nicht? Ist der Sicherheitsdienst als erste Ansprechperson vor Ort in der Lage, diese fachliche Einschätzung treffen zu können? Was tun Betroffene eines Notfalls, wenn Sie am Eingang vom Sicherheitsdienst abgewiesen werden und die SZE weder telefonisch noch per Mail erreichen können?
- Warum wurde der Zugang ohne Termin, auch für akute Anliegen, weitgehend eingeschränkt und welche Alternativen bestehen für Personen, die keinen Termin erhalten können?
- Wie wird gewährleistet, dass Personen ohne ausreichende digitale Infrastruktur oder Sprachkenntnisse gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der SZE erhalten, wenn die Termine nur online vergeben werden und die Hotline regelmäßig überlastet ist?
- In welchem Umfang führt die derzeitige Bearbeitungssituation dazu, dass Unterlagen aufgrund von Verzögerungen mehrfach eingereicht werden müssen? Welche Maßnahmen sind geplant, um diese Mehrbelastung zu reduzieren? Begründen diese unzufriedenstellenden Verhältnisse in der SZE, nachdem mehrere unbesetzte Stellen gestrichen und offene Stellen trotz des steigenden Bedarfs bis auf weiteres nicht besetzt werden können, nach Ansicht des Oberbürgermeisters priorisierte Stellenzuschaltungen trotz der aktuellen Personalstrategie und der Haushaltskonsolidierungen?
- Begünstigen die aktuellen Verhältnisse kostenpflichtige Terminangebote anderer externer Anbieter, was die Terminvergabe durch schrumpfende Kontingente bei Mehrfachbuchung noch weiter verschärft? Was wird seitens der LHM (auch technisch) unternommen, um dem entgegenzuwirken?
- Wie viele Fiktionsbescheinigungen werden derzeit ausgestellt und ist ein Anstieg erkennbar, der auf verzögerte Verwaltungsverfahren zurückzuführen ist?
- Wie stellt die Stadt sicher, dass das Verfahren in der SZE den rechtsstaatlichen Anforderungen an effektiven Rechtsschutz und Zugang zur Verwaltung entspricht? Entspricht die Online-Terminvergabe nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ diesen Anforderungen?
- Wie wird der Umgang von Sicherheitsdiensten und Personal mit Antragstellerinnen und Antragstellern sichergestellt und kontrolliert, insbesondere im Hinblick auf einen respektvollen und verhältnismäßigen Umgang?
- Welche konkreten Maßnahmen plant die Stadtverwaltung, um die Erreichbarkeit, Bearbeitungsgeschwindigkeit und Servicequalität in der SZE kurzfristig und nachhaltig zu verbessern?