Anfragen
17. Februar 2023

Einsamkeit kennt keine Fristverlängerung

In der Sitzung des Sozialausschusses am 16.02.23 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Frist für die Bearbeitung und Behandlung des Antrages vom 09.12.2020 (!) „Fachstelle gegen Einsamkeit“ erneut bis 31.12.2023 verlängert wird. Dies halten wir aufgrund der Wichtigkeit für falsch. Auch die Bundesfamilienministerin Lisa Paus sieht die Brisanz des Themas und hat eine Kampagne ins Leben gerufen. Sie sieht gerade die Kommunen als wichtige Ansprechpartner vor Ort.

Daher stellen wir zu unserem Antrag und der hohen Bedeutung, die eine Umsetzung einer Fachstelle für Einsamkeit hat, folgende Fragen an den Oberbürgermeister:

  1. Wie ist eine Bearbeitungszeit von drei Jahren zu erklären?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die LHST München für an Einsamkeit leidenden jungen Menschen und wie werden diese erreicht?
  3. Welche Kooperationen gibt es mit freien Trägern, ehrenamtlichen Vereinen, Sportvereinen und welche städtischen Einrichtungen sind in diese Arbeit eingebunden?
  4. Wird Ursachenforschung betrieben?
  5. Welche Gesamtstrategie wird von der LHST München verfolgt?
  6. Wie sind die Referate übergreifend eingebunden?
  7. Sind Mittel aus dem Europäische Sozialfonds (ESF) „Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation“ beantragt worden? Wenn ja, wann und wie werden sie eingesetzt? Wenn nein, warum nicht?
  8. Wie wird Einsamkeit sichtbar gemacht und wie erreicht man die unterschiedlichen Personengruppen?
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