Ergänzende Anfrage zum McGraw-Graben
Die Antwort des Baureferates vom 08.08.2024 auf die schriftliche Anfrage Nr. 20-26 / F 00932 „Wann wird die Schallschutzwand im McGraw-Graben wieder vollfunktionsfähig geschlossen?“ von Herrn Stadtrat Hans-Peter Mehling, Herrn Stadtrat Andreas Babor, Frau Stadträtin Sabine Bär, eingereicht am 13.05.2024, hat für uns mehr Fragen zum Thema aufgeworfen als beantwortet. Wir sehen uns deshalb unter Bezugnahme auf diese Antwort dazu genötigt, nachstehende, ergänzende Fragen zur Sache zu stellen, um einen nachvollziehbaren Überblick über die zeitliche Entwicklung und den Sachstandsfortgang zum Tatbestand zu erhalten.
Deswegen fragen wir den Oberbürgermeister:
- Wann (bitte genaues Datum nennen) wurden dem Versicherungsunternehmen des Schadensverursachers die vom Gutachter ermittelten Schadensbeseitigungskosten mitgeteilt?
- Wann (bitte genaues Datum nennen) war das im Antwortschreiben genannte Gerichtsverfahren abgeschlossen?
- Wann wurden die der Landeshauptstadt München (LHM) entstandenen Kosten gemäß Gerichtsbeschluss erstattet?
- Wie lange nach dem Schadensfall können die stark geschädigten Elastomerelager gemäß Gutachten noch eine verkehrssichere Nutzung des Brückenbauwerks gewährleisten, da die Dauerhaftigkeit ja nicht mehr ausreichend gegeben ist?
- Wann genau nach Vorliegen des Schadensgutachtens wurde erstmalig mit dem Mobilitätsreferat (MOR) Kontakt wegen der Planung der umfangreichen Vorabstimmungen hinsichtlich der Verkehrsführung und möglicher Sperrzeiten aufgenommen?
- Warum erfolgte die vorgenannte, erforderliche Kontaktaufnahme nicht bereits mit dem bis zum Jahr 2021 (vor Gründung des MOR) zuständigen Referats für Stadtplanung und Bauordnung (PLAN), um bereits frühzeitig eine Planung von Verkehrsführung und Sperrzeiten zur Verfügung zu haben?
- Hätte es eine frühzeitige Beteiligung des PLAN mit dem Vorliegen einer entsprechenden Planung ggf. ermöglicht, die notwendigen Arbeiten und Sperrungen mit den im fraglichen Zeitraum durchgeführten Belagserneuerungen im McGraw-Graben zu koordinieren, um die insgesamt erforderlichen Sperrungen und Verkehrslenkungen zu minimieren?
- Warum wurde im Zusammenhang mit den ersten Arbeitsschritten unmittelbar nach dem Schadensereignis nicht auch gleich die Schallschutzlücke mit geschlossen, auch wenn dies bedeutet hätte, Anteile des Schallschutzes während der Maßnahmen des Elastomereaustausches nochmals vorübergehend zu entfernen? Wie an anderer Stelle zu beobachten war, ist ein Austausch von mehreren Schallschutzteilen nicht besonders zeitaufwändig oder verkehrseinschränkend. Auch an der Vorfinanzierung dieser Schadensbehebung durch die LHM bis zum finanziellen Ausgleich durch das Versicherungsunternehmen dürfte es, wegen des geringen Anteils am Gesamtschaden, kaum gescheitert sein.
- Wie ist der aktuelle Planungsstand, einschließlich verkehrlicher Einschränkungen, zur Behebung aller noch vorhandenen Schäden am Schadensort (bitte um konkrete Zeitangaben auf einer Zeitschiene)?
- Wäre es ggf. auch jetzt noch möglich, die Schallschutzwand kurzfristig zu schließen, ohne dass es deswegen zu größeren Verkehrsproblemen kommt, selbst wenn man Teile davon im Rahmen der Restschadenbehebung nochmals vorübergehend abnehmen und erneut anbringen müsste?