Erhöhung der Mehrwertsteuer für abgegebene (verarbeitete) Speisen und Gerichte in der Gastronomie – Soziale Auswirkungen der Mehrkosten auf Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenheime bereits jetzt nicht aus den Augen verlieren!
Ab 1. Januar 2024 soll die Mehrwertsteuer für abgegebene (verarbeitete) Speisen und Gerichte in der Gastronomie voraussichtlich vom verringerten Satz von 7% auf den bisherigen Satz von 19% erhöht werden. Dies stellt die Gastronomie vor große Probleme und wird dazu führen, dass Unternehmen ihre Preise erhöhen, um diese höhere Steuer auszugleichen. Aber nicht nur die herkömmliche Gastronomie ist stark betroffen. Insbesondere auch die Cateringunternehmen, die Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenheime versorgen, müssen mit diesem höheren Steuersatz neu kalkulieren. Die sozialen Auswirkungen in den genannten Bereichen sind massiv und dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Deshalb fragen wir den Oberbürgermeister:
- Wie wirkt sich die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2024 finanziell auf die Verpflegung in den Kindertagesstätten, Schulen und Seniorenheimen aus?
- Gibt es bereits vorbereitend Modellrechnungen, um das Ausmaß der Verteuerung zu quantifizieren?
- Wie können diese Mehrkosten ohne Auswirkungen auf die genannten Einrichtungen kompensiert werden?
- Ist ein Ausgleich der Mehrkosten geplant oder müssen Gebühren entsprechend erhöht werden?