Anträge
24. März 2022

Erweiterte Freischankflächen erhalten

In der Innenstadt werden die erweiterten Freischankflächen erhalten.

Begründung

Wegen verändertem Gästeverhalten in der Corona-Pandemie hat die Stadt erweiterte Freischankflächen zugelassen. In den Sondernutzungsrichtlinien sind Freischankflächen räumlich beschränkt, insbesondere dürfen sie nicht länger entlang der Hausmauer sein als im Inneren die Gaststätte. Die erweiterten Freischankflächen dürfen diese Länge überschreiten. Allerdings dürfen sie Zugänge zu Hauseingängen oder Schaufenstern benachbarter Häuser nicht verdecken. Allerdings dürfen sie auch tiefer in Gehweg- oder Fußgängerzonenflächen ausgedehnt werden und müssen nicht ausschließlich unmittelbar vor dem Haus eingerichtet sein.

Diese Erweiterungen haben sich bewährt und sollten beibehalten werden.

Es ist zu beobachten, dass das veränderte Gästeverhalten – lieber im Freien als im Inneren einer Gaststätte – fortdauert.

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