„Feierfreudige Spitzen-Beamtin“: Wann wusste die Münchner Stadtverwaltung davon?
Am 30. Januar 2024 schrieb die AZ München einen Artikel mit dem Titel „Feierfreudige Spitzen-
Beamtin: Trifft München da eine fragwürdige Personalentscheidung?“. Darin auch der Hinweis,
dass das Personalreferat keine Auskunft darüber geben wollte, ob die Debatte über die
Kandidatin der Verwaltung bekannt war.
Daher frage ich den Oberbürgermeister und die zuständigen Referenten Andreas Mickisch und
Georg Dunkel:
1. Seit wann waren der Verwaltung (getrennt nach POR und MOR) die Vorwürfe gegen/die
Debatte über die Bewerberin bekannt?
2. Wie wurde mit den Informationen nach Bekanntwerden umgegangen?
3. Gibt es bei Stellenbesetzungen auf höheren Ebenen mit Führungsaufgaben keine
Hintergrundfragen zum Werdegang, abgeschlossenen Projekten, nachweislichen
Erfolgen?
4. Ist ein (oberflächlicher) Check von Bewerbern vorgesehen (bspw. Plausibilitätsprüfung
von Angaben)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Form oder in welchen
Fällen?
5. Ist gewährleistet, dass öffentlich zugängliche Vorwürfe (bspw. mediale
Berichterstattung) im Auswahlprozess angesprochen/berücksichtigt werden? Wenn
nein, warum nicht?
6. Werden Referenzen angefordert oder aktiv eingeholt/abgefragt? Wenn nein, warum
nicht?
7. Gibt es im Rahmen der Besetzung eines Geschäftsbereichs eine Prüfung von Seiten des
betroffenen Referats bzgl. persönlicher Eignung und potentiell problematischer
Vorfälle? Wenn nein, warum nicht?
8. Werden Führungskräften Fragen zum Umgang mit Compliance, Werten und
moralischem Handeln gestellt? Wenn nein, warum nicht?
9. Wenn ja, wurden in diesem Rahmen die jetzt untersuchten Vorfälle angesprochen?
Wurde nicht oder zu wenig nachgehakt?
10. Wurden im Rahmen der Stellenbesetzung Fragen zum Thema Lebenslauf und
Motivation behandelt? Wenn nein, warum nicht?
11. Wie kann zukünftig Vorsorge getroffen werden, dass entscheidungsrelevante
Problematiken – wie laufende Ermittlungen bei einem ehemaligen Arbeitgeber – schon
im Auswahlgespräch angesprochen werden können?
12. Warum wurden weder die Teilnehmer am Auswahlgespräch, noch der VPA vor seiner
Entscheidung im November über die Vorwürfe informiert?