Anträge
6. Dezember 2023

Förderung der KinderKrisenIntervention bei der AETAS-Kinderstiftung ausweiten

Die Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert, die Förderung der AETAS-Kinderstiftung und deren KinderKrisenIntervention für das kommende Haushaltsjahr noch stärker als bisher auszubauen. Die Förderung soll dabei zukünftig zusätzlich bestehen aus 0,5 VZÄ im Bereich Verwaltung (TV-VKA E9b) und im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 angemeldet werden.

Begründung

Die AETAS Kinderstiftung versorgt traumabelastete Kinder, Jugendliche, deren Bezugspersonen, Fachkräfte und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach einem traumaspezifischen Frühinterventionsansatz. Zu den häufigsten Indikationen gehören der traumatische Tod einer nahen Bindungsperson, das Bezeugen von Suizid/Suizidversuch oder versuchter/vollendeter Tötung wie auch lebensbedrohliche medizinische Notfälle oder der bevorstehende Tod naher Bezugspersonen. Neben der Reduktion von akutem Leid steht vor dem Hintergrund individueller Schutz- und Risikofaktoren die erkrankungspräventive Förderung früher Traumaverarbeitung im Fokus des Angebotes.

Bei der Bedarfsentwicklung der letzten Jahre zeigt sich ein mit zunehmendem Bekanntwerden des Angebotes kontinuierlich steigender Bedarf, der die Kinderstiftung in Form von Unterstützungsbitten erreicht. Neben der erheblichen Steigerung der Versorgungsbedarfe zeigt sich ein spürbarer Anstieg in der Komplexität der Fälle und der geschilderten Beschwerden.

In diesem Sinne sind die Anforderungen an die AETAS Kinderstiftung als Clearingeinrichtung, die die verschiedenen Bedarfsfelder erkennt, einen Förderplan erstellt, Gefahreneinschätzung vornimmt und neben eigener Versorgung differenzierte Anbindung an andere Angebote der Regelversorgung etabliert, deutlich gestiegen. Eine erweiterte Förderung könnte hier zumindest eine kleine Abhilfe schaffen.

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