Frauenhäuser vor dem Rotstift schützen
Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, bestehende und geplante Frauenschutzplätze weiterhin im geplanten Umfang zu finanzieren, fördern und weiterzuentwickeln.
Begründung
Gemäß Artikel 23 der Istanbul-Konvention treffen die Vertragsparteien die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um die Einrichtung von geeigneten, leicht zugänglichen Schutzunterkünften in ausreichender Zahl zu ermöglichen, um Opfern, insbesondere Frauen und ihren Kindern, eine sichere Unterkunft zur Verfügung zu stellen und aktiv auf die Opfer zuzugehen. Entsprechend der Gesetzeslogik sind also Schutzunterkünfte für Opfer jeglicher Gewalt, insbesondere Frauen und ihre Kinder gefordert.
Im Abschlussbericht der Task Force des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt [EG-TFV (200806)] wird eine sichere Unterkunft für Frauen in Frauenhäusern empfohlen, die auf alle Regionen verteilt sind und eine Familie pro 10.000 Einwohnern aufnehmen können.
Die Landeshauptstadt München arbeitet seit Jahren an der zu erfüllenden Zahl, aktuell 159 Frauenschutzplätze, ausgehend von einer Einwohnerzahl von 1 589 038 (Stand: 31.01.2023, Bevölkerung mit Hauptwohnsitz). Stand April 2023 waren 78 Plätze vorhanden. In der Beschlussvollzugskontrolle vom 05.03.2024 wurde dem Sozialausschuss dargestellt: „Die Landeshauptstadt München hält weiterhin am Ziel der in der Istanbul-Konvention geforderten Quote von 1:10.000 fest.“ und dass diese „im Zeitplan“ ist.
Umso erstaunlicher und unverständlicher ist es, wenn laut Meldungen von Projektträgern, zugesagte Förderungen und Finanzierungen auf Grund der Haushaltslage eingefroren werden sollen und in der Folge die dringend benötigten Schutzplätze nicht wie geplant geschaffen werden können.
Bei dieser Pflichtaufgabe ist das Ansetzen des Rotstifts zu jeder Zeit undiskutabel!