Anträge
3. September 2026

Fuß- und Radwegbrücke Giesinger Berg: Endlich benötigte Mittel bereitstellen

Die Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert, in Verbindung mit einer Beantragung der maximal dafür möglichen Fördermittel beim Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) des Bundes, endlich die benötigten, in diesem Zusammenhang dann aber weitaus geringeren finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Fuß- und Radwegbrücke am Giesinger Berg zu errichten.

Begründung

Die Historie der Fuß- und Radwegbrücke am Giesinger Berg ist eine mittlerweile (zu) lange Geschichte vertaner Chancen und des politischen Unwillens. Eine Herstellung der Brücke wurde inzwischen auf den verschiedensten Ebenen von praktisch allen großen Parteien und der örtlichen Bürgerschaft gefordert (siehe unter anderem Nr. 20-26 / E 03069, Nr. 20-26 / A 06427, 20-26 / A 05470, 20-26 / B 03204). Dennoch kam es nie zu einer baulichen Umsetzung dieses für den Stadtteil richtungweisenden und extrem wichtigen Projektes, welches nach Verwirklichung einen weitgehend barrierefreien durchgehenden Radweg vom Stadtrand bis hin zum Gasteig bedeuten würde.

Zunächst, als die LHM noch ausreichende Finanzmittel zur Verfügung hatte, wurde in Aussicht gestellt, die Errichtung mit Hilfe einer Städtebauförderung zu verwirklichen (Nr. 14-20 / V 05609), was das Projekt verzögert hat. Die CSU-Stadtratsfraktion hatte schon damals vorausschauend gefordert, alle Vorbereitungen zu treffen, damit unabhängig von der Förderung 2017 mit dem Bau begonnen werden kann.

Während der Amtsperiode 2020 – 2026 des Münchner Stadtrates wurden dann zwar kleine Schritte zur Umsetzung getan (unter anderem eine Machbarkeitsstudie [Nr. 20-26/V01726]); wirklich passiert ist jedoch nichts, während gleichzeitig Unsummen städtischer Finanzen in den Bau von Radwegen in der Innenstadt geflossen sind (Blumenstraße: Kosten ca. 5,5 Millionen Euro, Zeppelinstraße: Kosten ca. 1,8 Millionen Euro, Lindwurmstraße: Kosten ca. 19,4 Millionen Euro). Inzwischen wird ein Bau mit Verweis auf die städtischen Finanzen abgelehnt.

Daraus könnte man den Schluss ziehen, dass der Bau von teuren und komfortablen Radwegen nur in innerstädtischen Vierteln umgesetzt wird, während die Stadtrandgebiete in diesem Bereich im Stich gelassen werden – vom vollkommen unnötigen Umbau der St.-Magnus-Straße einmal abgesehen.

Das SVIK ermöglicht nun über die dazugehörige Kommunalrichtlinie eine Förderung für Maßnahmen des Radwegebaus in Höhe von bis zu 50 Prozent [Hervorhebung durch den Verfasser] eines förderfähigen Projektes und eröffnet damit vollkommen neue Perspektiven. Im Falle einer solchen Förderung müsste die LHM für die Errichtung der Fuß- und Radwegbrücke Giesinger Berg dann voraussichtlich nur noch die Hälfte der ursprünglich veranschlagten Mittel bereitstellen. Diese Möglichkeit sollte die LHM definitiv nutzen und den Bau der Fuß- und Radwegbrücke am Giesinger Berg endlich voranbringen.

Teilen
nach oben