Fußgänger brauchen Sicherheit III: Radwegequerung
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert alle Stellen, bei denen Radfahrer Gehwege queren, zu markieren bzw. Fahrradampeln anzubringen. Zebrastreifen sind über den Radweg hinaus zu verlängern. Haltestellen von Bus und Trambahnen, die direkt an Radwegen liegen, sind besonders deutlich zu kennzeichnen. Die MVG wird gebeten, entsprechende Durchsagen bei anrainenden Radwegen an Haltestellen vorzunehmen.
Begründung
Häufig kommt es an Orten, an denen Fußgänger Radwege queren müssen zu gefährlichen Situationen mithin zu Kollisionen mit Radfahren. Deshalb müssen Haltemarkierungen auf den Radwegen bei sog. Bedarfsampeln angebracht werden. An Haltestellen sind die Aussteigenden mit Ansage darauf hinzuweisen, dass sie einen Radweg queren. Die Radwege sollten dort zudem farblich abgesetzt sein, damit die Fußgänger und Radfahrer aufmerksamer sind.