Anträge
12. April 2022

Fußgänger brauchen Sicherheit IV: Baustellenabsicherung

Die Stadtverwaltung erhöht die Kontrollen der Baustellenabsicherung bei Gehwegen. Gerade bei baulichen Maßnahmen mit Verschiebungen der Gehwege auf die Fahrbahn oder den Radlweg sind diese auch regelmäßig auf etwaige Beschädigungen oder einzelne Gefahren-stellen zu prüfen.

Begründung

Immer wieder kommt es zu Stürzen an Baustelleneinrichtungen, weil die Markierungen und Absperrungen zu Stolperfallen werden. Auch sind die Durchgänge meist so schmal, dass man mit Rollator oder Kinderwagen größte Schwierigkeiten hat, diese Passagen zu überwinden. Die Abdeckung von Baugruben mit Metallplatten stellt sowohl für Radler als auch für Fußgänger eine besondere Gefahr dar, wenn diese nicht abgeschrägt/angeböscht sind, damit man leicht auf diese ohne Stufe fahren oder gehen kann. Da die Absicherung grundsätzlich dem Baustellenbetreiber obliegt, diese sich aber mit der Bauentwicklung auch verändern können oder Abnutzungserscheinungen auftreten, muss der Zustand häufiger kontrolliert werden.

Teilen
nach oben