Anträge
2. Februar 2024

Geförderter Wohnraum für junge Münchnerinnen und Münchner

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München wird aufgefordert, das Punktesystem
für die Registrierung und Vergabe von gefördertem Wohnraum zugunsten von jungen
Münchnerinnen und Münchnern, die vom elterlichen Heim ausziehen möchten, zu ändern. Bei
Wegfall des Kindergeldanspruches ist die Antragstellerin, der Antragsteller bei der
Dringlichkeitsbewertung mit einer Grundpunktezahl von 120 zu berücksichtigen.

Begründung

Die ersten eigenen vier Wände sind der Start in die Selbstständigkeit und sollten kein
unüberwindbares Problem für junge Menschen darstellen. Zu der Fürsorge einer Kommune an
einer gesunden Entwicklung zu einem eigenständigen und motivierten Mitglied der
Stadtgesellschaft gehört – unabhängig der Haushaltsgröße und dem Alter – auch die Möglichkeit,
eine eigene bezahlbare Wohnung zu erhalten, sobald die Berechtigung auf familienpolitische
Transferleistung aufgrund von Erhalt eigener Einkünfte erlischt.
Zu Beginn der Berufskarriere wird das Geld für eine Münchner Wohnung aus eigenen Kräften
kaum zu stemmen sein. Der Versuch zeitnah eine geförderte Wohnung zu erhalten, ist aber bei
der langen Warteliste von ca. 24 000 wohnungssuchenden Haushalten kaum möglich. Dies liegt
unter anderem daran, dass die hohe Dringlichkeit von jungen Menschen, die noch im Elternhaus
leben, bisher nicht anerkannt ist und sich dies entsprechend auf die Punktezahl auswirkt.
Laut Definition ist wohnungslos, wer nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum
verfügt oder Eigentümer eines solchen ist. Im Münchner Punktesystem wird dies mit dem Zusatz
„nicht bei den Eltern wohnt“ ergänzt.
Wenn der Anspruch auf Kindergeld erlischt, ist von einer Erwerbstätigkeit des jungen Menschen
auszugehen und das berechtigte Interesse an einem eigen finanzierten Wohnraum in München
ist zu unterstützten. Dies muss sich in der Bewertung der sozialen Dringlichkeit und im Ergebnis
der Punktehöhe widerspiegeln.
Beim Punkt Wohnungslosigkeit wird der Zusatz „nicht bei den Eltern wohnt“ gestrichen und mit
der Wohnsituation „ohne Kindergeldanspruch bei den Eltern lebend“ ergänzt. Das Merkmal ist
mindestens bei den Vorrangpunkten aufzunehmen.

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