Anträge
13. Januar 2022

Geordnete Entwicklung im Gebiet südlich der Ludwigsfelderstraße und östlich der Privatstraße Krauss-Maffei endlich sicherstellen: Bebauungsplanverfahren jetzt aufnehmen!

Die Landeshauptstadt München – Referat für Stadtplanung und Bauordnung bereitet für das Gebiet südlich der Ludwigsfelderstraße und östlich der Privatstraße Krauss-Maffei eine Flächennutzungsplanänderung vor mit dem wesentlichen Ziel, Industrieflächen (GI) in Gewerbeflächen (GE) umzuwidmen. Für das Gebiet werden Bebauungspläne für gewerbliche Entwicklung und die seit Jahren geplante Bezirkssportanlage aufgestellt und zeitnah entsprechende Aufstellungsbeschlüsse vorgelegt. Dabei sollen die Belange der anliegenden Wohnbebauung, des Naturschutzes sowie des Verkehrs bzw. der Mobilität berücksichtigt werden.

Begründung

Das Gebiet südlich der Ludwigsfelderstraße und östlich der Privatstraße Krauss-Maffei ist schon seit Jahrzehnten für gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Derzeit ist das Gebiet im Flächennutzungsplan als „GI“(=Industriegebiet) ausgewiesen. Es besteht seit langem Einigkeit darin, dass es als „GE“ (= Gewerbegebiet) umgewandelt werden muss. Bis heute wurde jedoch weder der Flächennutzungsplan geändert noch ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Es handelt sich aber um eine der wenigen Flächen im Stadtgebiet, die noch für Gewerbenutzung sinnvoll weiterentwickelt werden können. Jetzt schon sind dort Gewerbebetriebe angesiedelt, weitere Bedarfe sind unstreitig vorhanden: Entsprechende Flächen werden dringend benötigt.
Ebenso dringend benötigt wird eine weitere Bezirkssportanlage für die unstreitig vorhandenen Sportbedarfe der beiden Stadtbezirke Allach-Untermenzing und Moosach, die dort auf den städtischen Flächen auch vorgesehen werden soll.
Andererseits sind auch die Belange der Wohnbevölkerung im Umfeld sowie des Naturschutzes (anliegendes FFH-Gebiet und vorhandene Biotope) zu berücksichtigen.
Eine geordnete Entwicklung für das gesamte Gebiet ist seit vielen Jahren, wenn nicht gar Jahrzehnten überfällig. Sie kann vollständig und ordnungsgemäß für alle beabsichtigten Nutzungen langfristig sinnvoll nur im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung und eines Bebauungsplanes unter Berücksichtigung aller angestrebten Bedarfe und wesentlichen Belange erfolgen. Deshalb darf die weitere Entwicklung dieses Gebietes nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden; das Verfahren muss jetzt aufgenommen werden.

Teilen
nach oben