Anträge
9. März 2022

Geothermiepreis von Gas und Öl als Preistreiber entkoppeln

Die Landeshauptstadt München prüft gemeinsam mit ihrem Tochterunternehmen, der Stadtwerke München GmbH (SWM), ob und inwieweit Kostenvorteile (durch Entkopplung vom Gaspreis) bei der Geothermie an Endverbraucher weitergegeben werden können. Es erfolgt eine transparente Darstellung zu den Gestehungskosten pro Kilowattstunde M-Wärme aus Geothermie, mit und ohne Gasanteil sowie eine Darstellung der einzelnen Versorgungsgebiete. Eine prozentuale Aufteilung des Wärmemix je Gebiet erfolgt (reine Geothermieversorgung, Anteil Zuführung Gas oder anderer Brennstoffe). Dem Stadtrat ist eine rechtliche Einschätzung zu geben, ob das BGH-Urteil VIII ZR 273/09 auch für das Inselnetz Riem sowie weitere, im Stadtgebiet mit Geothermie versorgte Gebiete einschlägig ist.

Begründung

Die Verknappung der Gasliefermengen sowie die daraus resultierenden, stark steigenden Preise haben für die Verbraucher zu einem spürbaren Anstieg der Heizkosten gesorgt. Die CO2-Bepreisung tut das ihre noch dazu. Die Stadtwerkekunden haben im Januar 2022 entsprechende Ankündigungen bekommen. Die Stadtwerke München haben sich zum Ziel gesetzt, den Fernwärmeausbau mittels Geothermie-Anlagen weiter auszubauen. Einige Anlagen im Stadtgebiet sind seit langem in Betrieb. So z.B. die Anlage in der Messestadt Riem. Die Stadtwerke versorgen ihre Kunden, wo möglich mit Geothermie, die nur bei besonders hohem Wärmebedarf durch das Zuheizen von Gas zugeheizt erweitert werden muss. Die reinen Geothermie-Gestehungskosten sind aber unabhängig von der Preisentwicklung am Gasmarkt. Eigentlich müsste dieser Preisvorteil an die M-Wärme-Kunden weitergegeben werden. Denn seit der aufsehenerregenden Rechtsprechung des BGH vom 6.4.2011 (VIII ZR 273/09) bestehen erhebliche Zweifel, ob der Riemer Erdwärme-Preis nicht gegen geltendes Recht verstößt: der BGH hat festgestellt, dass Fernwärmeversorger bei ihrer Preisbildung zu 50 Prozent nur die Preisentwicklung der tatsächlich eingesetzten „Brennstoffe“ ansetzen dürfen – und nicht den fiktiven Weltmarktpreis. Der Wärmemix in der Messestadt Riem besteht unserer Kenntnis nach zu 90 Prozent Erdwärme und nur zu max. 10 Prozent Erdgas. Verlangen hier die SWM aber den vollen Erdgas-basierten Preis, leiden darunter besonders die einkommensschwächeren Haushalte in der Messestadt. Im Notfall muss die Stadt München über entsprechende Heizkostenzuschüsse aus dem Steueraufkommen einspringen. Mittelfristig betrifft diese Thematik ganz München, wenn die Geothermie-Anlagen wie geplant weiter ausgebaut und die Versorgung mit Wärme aus Geothermie auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden sollen.

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