Grüne Wahlwerbung am Siegestor – wer hat das genehmigt?
Laut aktuellen Medienberichten[1] wurde im Rahmen einer Wahlkampfaktion der Grünen das Gesicht des Kanzlerkandidaten Robert Habeck auf das historische Münchner Siegestor projiziert. Diese Projektion wurde von vielen Bürgerinnen und Bürgern in den sozialen Netzwerken kontrovers diskutiert und kritisiert. Die Projektion auf ein historisches Bauwerk mit dem Charakter eines Mahnmals hat bei der Bevölkerung nicht nur Irritationen ausgelöst, sondern wirft auch die Frage auf, ob eine derartige Nutzung öffentlicher und historischer Gebäude für Wahlwerbung zulässig ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:
- Wurde die Projektion auf das Siegestor von der Stadtverwaltung genehmigt? Falls ja, wer hat die Genehmigung erteilt und auf welcher rechtlichen Grundlage?
- Falls keine Genehmigung vorlag, welche Konsequenzen werden aus diesem Vorfall gezogen?
- Sind dem Oberbürgermeister oder dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) weitere geplante Projektionen oder Wahlkampfaktionen bekannt, bei denen historische oder denkmalgeschützte Gebäude als Projektionsflächen genutzt werden sollen?
- Wie bewertet der Oberbürgermeister die Nutzung von historisch bedeutsamen Gebäuden, insbesondere von Mahnmalen wie dem Siegestor, für parteipolitische Zwecke?
- Welche Maßnahmen werden der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung ergreifen, um sicherzustellen, dass historische Gebäude und Mahnmale künftig nicht ohne vorherige Abstimmung oder Genehmigung für parteipolitische Werbung genutzt werden?
[1] Vgl. u.a. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/habeck-projektion-siegestor-gruene-wahlkampf-muenchen-lux.9bQG9eVaroGyDUJPvMKG4M; https://www.bild.de/politik/inland/groessenwahn-habeck-projektion-in-muenchen-sorgt-fuer-kritik-677bdb6437e71f1aec28b4ca.