Handlungspflicht der Stadt nach der gescheiterten Ausschreibung bezüglich der E-Ladesäulen
Die CSU-Stadtratsfraktion fordert schon seit langem die Aufstellung neuer E-Ladesäulen im öffentlichen Raum. Das RKU hatte dies jüngst abgelehnt und auf eine Ausschreibung aus dem Mai 2021 verwiesen.
Mit Beschluss der Vergabekammer der Regierung von Oberbayern vom 19.10.2023 steht fest, dass die Ausschreibung rechtswidrig und damit unwirksam war. Über 3 Jahre wurde praktisch keine neue Ladesäule im Straßenraum aufgestellt und tausende Tonnen CO2 in die Atmosphäre dadurch abgegeben.
Es stellen sich aufgrund der neuen Situation folgende Fragen:
- Was wird der Oberbürgermeister bzw. die Landeshauptstadt unternehmen, um nun unverzüglich die dringend notwendige E-Ladesäulen-Infrastruktur im öffentlichen Raum auszubauen?
- Wird nunmehr mit privaten Unternehmen in Verhandlung getreten oder eine neue Ausschreibung durchgeführt?