Anträge
17. Februar 2026

Hexengarten erhalten!

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Kleingartenverein NW16 bei der Beantragung der Freischankflächenerlaubnis für die bestehende Teilfläche dahingehend zu unterstützen und entgegenzukommen, dass der jahrzehntelange Betrieb wirtschaftlich sinnvoll weitergeführt werden kann. Auf sämtliche Gutachten, die sich auf Umstände beziehen, die sich durch den, auch von der Stadt zumindest geduldeten, jahrelangen Betrieb eingestellt haben, ist zu verzichten.

Begründung

Der Kleingartenverein NW16 von 1906 auf der Heinrich-Schlicht-Anlage ist der älteste Kleingartenverein Münchens. In einer Grünfläche südlich des Westfriedhofs liegend, dient die Anlage neben den Vereinsmitgliedern auch zahlreichen Bewohnerinnen und Bewohnern des Viertels als Erholungsort, dessen Bedeutung durch die Nachverdichtung am Reinmarplatz und am Dantebad noch gestiegen ist.

Die öffentliche Vereinsgaststätte „Hexengarten“, deren Biergarten seit Jahrzehnten auch von Ausflüglern, Familien und Anwohnern intensiv genutzt wird, ist über das Viertel hinaus bekannt und beliebt. Der Verein teilte mit, dass die Gaststätte von großer Bedeutung ist, zum einen als Ort der Begegnung und des sozialen Miteinanders, zum anderen, weil der Verein als auch die Landeshauptstadt München (LHM) an der Umsatzpacht beteiligt sind und damit Teile ihrer Kostend decken. Der Verein hat sich deshalb stets auch finanziell engagiert, den Betrieb der Gaststätte zu unterstützen, und in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen getragen, bspw. durch den unterirdischen Einbau eines Fettabscheiders (80 000 €, hälftig von der LHM bezuschusst) sowie die Erneuerung der Elektroinstallationen (20 000 €). All dies geschah in enger Abstimmung mit den zuständigen städtischen Stellen und immer mit dem Ziel, den bestehenden Betrieb zu erhalten.

Nun hat sich im Zuge eines Pächterwechsels herausgestellt, dass nur ein Teil des seit Jahrzehnten ohne jede Beanstandung betriebenen Biergartens formal als Freischankfläche genehmigt ist. Die Beteiligung der Stadt an den großen Investitionen, gerade beim Fettabscheider lässt darauf schließen, dass auch seitens der LHM stets davon ausgegangen wurde, dass der bestehende Betrieb zulässig ist.

Der Verein beantragte nun eine nachträgliche Freischankfläche eine nachträgliche Genehmigung. Obwohl der seit Jahrzehnten bestehende Betrieb nicht erweitert werden soll, forderte die LHM nun aber zusätzliche teure Gutachten und aufwendige Stellungnahmen zu Grünflächen, Artenschutz und Besucherströmen sowie ein qualifizierten Baumbestandsplan. Dies stellt für den ehrenamtlich geführten Verein eine finanzielle und organisatorische Überforderung dar, zumal all diese Aspekte sich in der Vergangenheit eingespielt haben. Welche neuen Erkenntnisse beim Artenschutz sollten sich ergeben, die nicht seit Jahren so sind wie sie sind? Die vorhandenen Bäume stehen ebenso seit Jahren dort, egal ob die Nutzung einer Teilfläche formal legal oder illegal war.

Die LHM sollte daher schnellstmöglich den Verein im Sinne eines unbürokratischen Verfahrens unterstützen, damit der Biergarten in seiner beliebten und gewohnten Form genutzt werden kann.

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