„Ich mach mir die Welt – wie sie mir gefällt“ oder „das Kleinod Nußbaumpark hinter der Matthäuskirche“?
Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 01.09.2025 in einem Artikel über das „Neue Leben für den Nußbaumpark“[1]. Demnach definiert das Kreisverwaltungsreferat (KVR), in Absprache mit anderen städtischen Referaten den stadteigenen Sicherheitsmaßstab für den Park „als Ort des verträglichen Nebeneinanders für Familien mit Kindern, Spaziergängern und Spaziergängerinnen, Menschen, die dort ihre Mittagspause verbringen, Menschen, die den Biergarten besuchen und auch Konsumenten und Konsumentinnen von illegalen Drogen“. Der Artikel bezeichnet den Park, in dem sich Junkies vor laufender Kamera Spritzen setzen, als „Tortenstück“, ja nahezu als soziale Wohlfühloase hinter der Matthäuskirche. Der Rückgang der Delikte in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik wird als Argument herangezogen, warum sich dort die Zustände gravierend verbessert hätten. Dabei schränkt der Bericht selbst bereits ein, dass durch die Legalisierung von Cannabis viele Kontrolldelikte aus der polizeilichen Statistik herausgefallen sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Oberbürgermeister:
- Definiert das Kreisverwaltungsreferat tatsächlich die Sicherheit in einem städtischen Park als „Ort des verträglichen Nebeneinanders von legalen Parknutzungen und dem Handel bzw. dem Konsum illegaler Drogen“?
- Glauben die Referentinnen des KVR, des Gesundheitsreferat (GSR) und Sozialreferat (SozR) tatsächlich, dass diese Definition von Sicherheit, die Attraktivität städtischer Parks für Familien mit Kindern steigert, wenn diese sich darüber in Klaren sein müssen, dass ihre Kinder jederzeit mit dem Konsum von illegalen Drogen konfrontiert oder zum Konsum animiert werden können?
- Glauben die Referentinnen des KVR, des GSR und des SozR tatsächlich, dass diese Definition von Sicherheit die Attraktivität städtischer Parks für die sonstigen Nutzer in Bezug auf das subjektive Sicherheitsgefühl steigert?
- Wie verhält sich diese Sicherheitsdefinition mit den Regelungen der Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt München und der Widmung und dem Zweck der städtischen Parks, die mit Steuergeldern instandgehalten werden?
- Stimmt der Oberbürgermeister dieser Definition von Sicherheit in den öffentlichen Parks in München zu?
[1] https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-nussbaumpark-familien-drogen-kriminalitaet-li.3303128?reduced=true