Anträge
11. Dezember 2024

Immissionsschutzwand unter geänderten Vorzeichen prüfen

Die Landeshauptstadt München (LHM) wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Immissionsschutzwand in Verlängerung der Tunnelwände des Tunnels an der Landshuter Allee (jeweils am Ende des Tunnels rechts und links) angesichts der derzeit erfreulicherweise sinkenden Emissionswerte eine weitere, entscheidende Entlastung von Anwohnern und Passanten und deren Gesundheit bewirken kann. Das gilt auch für den Fall, dass der Grün-Rote Beschluss, die Pläne für eine Verlängerung des Tunnels nicht fortzuführen, von einer neuen Mehrheit aufgehoben wird und die Tunnelverlängerung wie von uns gefordert doch gebaut wird, da es um eine schnelle Entlastung der Menschen auch in der Planungs-, Genehmigungs- und ersten Bauphase des Tunnels geht.

Begründung

Die Prüfung baulicher Maßnahmen, ergo einer Immissionsschutzwand, an der Landshuter Allee war schon Bestandteil der 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Laut Antwortschreiben des Referates für Klima- und Umweltschutz (RKU) vom 14.09.2023 wurde diese und andere Maßnahmen „wegen einer nur eingeschränkten Wirkung auf die Luftqualität, der mangelnden Umsetzbarkeit oder einem geringen Kosten-Nutzen-Faktor jedoch verworfen“. Geprüft wurde die Immissionsschutzwand allerdings vor den Hintergrund noch sehr hoher Überschreitungen der Grenzwerte, was auch zu einer überdimensionierten Wand geführt hätte. Nun, da die Grenzwerte weitaus besser sind, stellt sich die Frage, ob für eine weitere Senkung auch eine weniger groß dimensionierte Immissionsschutzwand sinnvoll und deshalb auch besser umsetzbar ist.

Hinzu käme außerdem der positive Effekt, den eine solche Immissionsschutzwand auch im Bezug auf eine Lärmminderung hätte, wenn diese mit einer entsprechenden schallmindernden Wandoberfläche ausgestattet würde.

 

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