Anfragen
9. Dezember 2022

Ist das Kreisverwaltungsreferat der Steigbügelhalter der Klima-Kleber? Teil II

Die Pressemitteilung des Kreisverwaltungsreferats vom 7. Dezember 2022 zur Verbescheidung
der nicht angezeigten Versammlung der Klima-Kleber wirft mehr Fragen auf als sie beantworten
kann. Nachdem über die Medien zu erfahren ist, dass die Klima-Kleber nunmehr neben Berlin
ihren Schwerpunkt in München setzen werden, ist hier ein schnelles Handeln erforderlich.

Daher fragen wir Herrn Oberbürgermeister Reiter:

1. In der PM steht: „Da erstmalig Ort und Zeitpunkt durch die Aktivist*innen über die Presse
angekündigt wurden, war das KVR als zuständige Versammlungsbehörde dazu
verpflichtet, tätig zu werden und die Versammlung durch entsprechende Auflagen zu
beschränken“.
a) Wo ist die Rechtsgrundlage dafür, dass eine nicht angezeigte Versammlung aus
Initiative der Sicherheitsbehörde zu verbescheiden ist?
b) Wieso geht die Versammlungsbehörde davon aus, dass die Anzeigepflicht dadurch
obsolet werden könnte, wenn sie auf anderem Weg Kenntnis von der geplanten
Veranstaltung bekommt?
2. Weiter führt die PM aus: „Allein die Tatsache, dass eine Versammlung (ob angezeigt oder
nicht) stattfindet, führt dazu, dass die zuständige Versammlungsbehörde tätig werden
muss.“ Warum hat das KVR bei Durchführung einer nichtangezeigten Versammlung, die
sowohl straf- als auch bußgeldbewehrt ist, die Versammlung, deren Art durch Festkleben
auf der Straße hinreichend inzwischen bekannt ist, nicht sofort mit Hilfe der Polizei
aufgelöst?
3. Nach welchem Ermessen hat hier die Versammlungsbehörde gehandelt?
4. Gibt es nun einen „Münchner Weg“, wonach Versammlungen gar nicht erst angezeigt
werden müssen, auf die sich auch andere Veranstalter berufen können?
5. Wie wird hier der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt?
6. Die PM geht davon aus, dass weitere Klima-Kleber-Aktionen in München stattfinden
werden: „Das KVR wird dieses Verhalten in Zusammenarbeit mit der Münchner Polizei und
der Branddirektion bewerten und die Erkenntnisse für zukünftige Maßnahmen
berücksichtigen.“
a) Was bedeutet dies genau?
b) Werden auch künftig a priori auf Initiative des KVR Versammlungsbescheide
erlassen?
7. Wie bewertet das KVR die Durchführung der Klima-Kleber-Versammlung, die erteilte
Auflage missachtet in strafrechtlicher Hinsicht?
8. Wenn eine Sicherheitsbehörde aus eigener Initiative ohne Anzeige der Versammlung
einen Versammlungsbescheid erlässt, liegt darin die begründete Vermutung der
politischen Bejahung des Versammlungszwecks (so wie der Bundesgerichtshof in einem
Parallelfall bereits 1969 entschieden hatte). Unterstützt das KVR die Klima-Kleber
insgeheim, weil sie für den Klimawandel und gegen Autos stehen?

Teilen
nach oben