Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit verbinden: Mit Ökostrom betriebene Heizstrahler in der Münchner Außengastronomie erlauben
Die Verwaltung der Landeshauptstadt München soll zukünftig die Nutzung hocheffizienter elektrischer Heizstrahler, die mit zertifiziertem Ökostrom betrieben werden, in der Außengastronomie auf öffentlichen Grund erlauben. Das beantragt heute die CSU-Stadtratsfraktion. Dadurch soll den gastronomischen Betrieben in München ermöglicht werden, Freischankflächen und Außenbereiche emissionsfrei länger nutzbar zu machen.
Gegenwärtig ist nach den Vorgaben für Freischankflächen der Betrieb von Heizgeräten in der Außengastronomie in München grundsätzlich untersagt. Dieses pauschale Verbot berücksichtigt allerdings nicht ausreichend die technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre. Moderne elektrische Infrarot-Heizstrahler arbeiten inzwischen hocheffizient und weitestgehend emissionsfrei. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Gas-Heizpilzen entstehen beim Betrieb mit zertifiziertem Ökostrom keinerlei direkte CO₂-Emissionen oder Feinstaubbelastungen.
Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt daher heute, das aktuelle Verbot auf den Prüfstand zu stellen und künftig mit zertifiziertem Ökostrom betriebene Heizstrahler in der Münchner Außengastronomie in klar definierten Zeit- und Temperatur-Fenstern zu erlauben. Interessierten Gastronomiebetrieben soll nach erbrachtem Nachweis eines Ökostromvertrags die Nutzung von Heizstrahlern, die modernsten Effizienz- und Betriebsstandards entsprechen, gestattet werden. Dies wiederum entlastet die Gastrobetriebe, die durch gestiegene Energie-, Miet- und Personalkosten weiterhin unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen.