Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit verbinden: Zulassung elektrisch betriebener Heizstrahler mit zertifiziertem Ökostrom in der Münchner Außengastronomie auf öffentlichem Grund
- Die Stadtverwaltung (federführend das Kreisverwaltungsreferat im Einvernehmen mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz) wird beauftragt, die aktuellen Regelungen und Satzungen zum Verbot von Heizgeräten in der Münchner Außengastronomie auf öffentlichem Grund zu überprüfen und so anzupassen, dass der Einsatz elektrisch betriebener Heizstrahler unter klaren Nachhaltigkeitskriterien zugelassen wird.
- Eine Genehmigung erfolgt künftig unter folgenden verbindlichen Voraussetzungen:
- Nachhaltiger Betrieb: Der Betrieb darf ausschließlich mit nachweislich zertifiziertem Ökostrom erfolgen.
- Effizienzstandard: Es dürfen nur moderne, energieeffiziente Infrarot-Heiztechnologien zum Einsatz kommen.
- Betriebs- und Nutzungszeiten: Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit und des Immissionsschutzes werden im Rahmen der Überprüfung sinnvolle zeitliche Nutzungsbeschränkungen sowie Temperatur-Schwellenwerte für den Betrieb definiert.
- Die Verwaltung legt dem Wirtschaftsausschuss sowie dem Ausschuss für Klima- und Umweltschutz zeitnah einen entsprechenden Satzungsbeschluss bzw. eine Änderung der Richtlinien zur Abstimmung vor.
Begründung
- Ausgangslage und aktuelle Regelung in München
Nach den derzeit gültigen Richtlinien für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und den Vorgaben für Freischankflächen in der Landeshauptstadt München (LHM) ist der Betrieb von Heizgeräten (darunter fallen sowohl gasbetriebene Heizpilze als auch elektrische Quarz- und Infrarotstrahler) in der Außengastronomie grundsätzlich untersagt. Ausnahmen werden in der Praxis restriktiv gehandhabt oder sind gar nicht vorgesehen. Dieses pauschale Verbot beruht auf historischen Beschlüssen, die primär darauf abzielen, die erhebliche Energieverschwendung und den CO₂-Ausstoß fossiler Heizsysteme im öffentlichen Raum zu unterbinden. Es differenziert jedoch nicht zwischen verschiedenen Antriebsarten und dem technologischen Fortschritt. - Unterstützung der Münchner Gastronomie und Wirtschaft
Die Außengastronomie ist ein wesentlicher Bestandteil des Münchner Stadtbildes, des Tourismus sowie der lokalen Wirtschaft. Insbesondere in den Übergangszeiten und während Kältephasen ermöglicht eine moderate Beheizung der Außenbereiche den gastronomischen Betrieben eine längere wirtschaftliche Nutzbarkeit ihrer Freischankflächen. Dies sorgt für die Sicherung von Arbeitsplätzen, höhere Planungssicherheit für die Betreiber und stärkt die Attraktivität Münchens als lebenswerte und gastfreundliche Stadt. Viele Betriebe stehen weiterhin unter erheblichem wirtschaftlichem Druck durch gestiegene Energie-, Miet- und Personalkosten; eine zeitgemäße Flexibilisierung der Sondernutzung schafft hier spürbare Entlastung. - Klimaschutz durch moderne Technik statt pauschalem Verbot
Das bestehende Verbot berücksichtigt nicht ausreichend die technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre. Moderne elektrische Infrarot-Heizstrahler arbeiten hocheffizient, zielgerichtet und emissionsfrei am Nutzungsort. Werden sie nachweislich vollständig mit zertifiziertem Ökostrom betrieben, entstehen im Gegensatz zu den ursächlich für das Verbot verantwortlichen Gas-Heizpilzen keinerlei direkte CO₂-Emissionen oder Feinstaubbelastungen. Das aktuelle Aufrechterhalten des Verbots für alle Systeme verhindert somit den gezielten Einsatz klimafreundlicher, strombasierter Technologien und verfehlt damit den Gedanken einer technologieoffenen Dekarbonisierung. - Verhältnismäßigkeit und Differenzierung
Die strikte Gleichbehandlung aller Heizsysteme ohne Ansehen ihrer Umweltbilanz ist rechtlich wie sachlich nicht mehr zeitgemäß. Durch eine klare Koppelung der behördlichen Erlaubnis an den Nachweis eines echten Ökostromvertrags sowie an strenge Effizienz- und Betriebsstandards werden ökologische Klimaziele und berechtigte wirtschaftliche Interessen der Betriebe sinnvoll miteinander versöhnt. - Aufenthaltsqualität und Belebung des öffentlichen Raums
Belebte Außenbereiche tragen zur sozialen Sicherheit, Urbanität und Lebensqualität in den Münchner Vierteln bei. Gerade in den Abendstunden und in der kühleren Jahreszeit schaffen gastronomische Außenflächen lebendige Quartiere und soziale Begegnungsräume. Eine maßvolle, an strikte ökologische Kriterien gebundene Beheizung unterstützt diese städtebaulichen Funktionen erheblich.
Die LHM hat mit dieser Anpassung die Chance, pragmatischen Klimaschutz und wirtschaftliche Vernunft modern miteinander zu verbinden.