Anträge
1. Februar 2023

Kompatibilität von Deutschlandticket und Pauschaltickets sicherstellen

Bei den Nutzerinnen und Nutzern bereits existenter, lokaler Pauschaltickets gibt es derzeit erhebliche Unsicherheiten und Unklarheiten darüber, ob und wie ein vereinfachter Umstieg von einem lokalen Pauschalticket auf das beschlossene 49-Euro-Deutschlandticket möglich sein wird. Die lokalen Pauschaltickets haben zum Teil lange vertragliche Wirkung (bis zu einem ganzen Jahr), die einen vereinfachten Umstieg auf das neue Deutschlandticket ohne finanziellen Verlust gegebenenfalls verhindern.

Die Landeshauptstadt (LHM) wird deshalb aufgefordert, unverzüglich:

  • Bei der Münchner Verkehrsgesellschaft zu hinterfragen, wie dort ein vereinfachter Wechsel von einem pauschalen Kommunalticket (z.B. 365,-€-Ticket oder IsarCard Semester) auf das Deutschlandticket auch bei länger laufenden Verträgen (sechs oder zwölf Monate) ohne finanziellen Verlust in Relation zu einem Neuabschluss für das Deutschlandticket betrachtet und geplant wird.
  • Bei den Partnern im Rahmen des Münchner Verkehrsverbundes (MVV) darauf hinzuwirken, dass ein Wechsel von pauschalen Kommunaltickets des MVV mit länger laufenden Verträgen auf das Deutschlandticket zum Zeitpunkt von dessen Einführung ohne finanziellen Verlust möglich gemacht wird.

Begründung

Das beschlossene 49-Euro-Deutschlandticket, das voraussichtlich zum 01.05.23 in Kraft treten soll, dient nach übereinstimmender Meinung aller Beteiligten von Bund, Ländern und Kommunen der verstärkten Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bei gleichzeitiger Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und soll damit einen wichtigen Beitrag zur Verlangsamung des Klimawandels leisten.

Möglichst viele Menschen in Deutschland sollen durch den Anreiz eines günstigen Pauschalpreises und eines „Einheitstarifes“ einen Umstieg vom MIV auf den ÖPNV vollziehen und von den Vorteilen partizipieren. Bei einer nicht verlustfreien Umstiegsmöglichkeit würden insbesondere finanzschwache Bevölkerungsteile bei Inkrafttreten des Deutschlandtickets und einem gewünschten Wechsel vom jeweiligen bisherigen kommunalen Pauschalticket benachteiligt.

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