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14. April 2025

Konsequenter gegen „Wildbieseln“ vorgehen – schneller für Toilettensanierung sorgen!

Ein Stadtratsantrag der CSU/FW-Fraktion soll erreichen, dass der Kommunale Außendienst (KAD) verschärft gegen das sogenannte „Wildbieseln“ vorgeht. Und eine Anfrage soll aufklären, warum die öffentliche Toilette am Josephsplatz nach wie vor nicht saniert ist. Mehr Toiletten im öffentlichen Raum verhindern schließlich auch das „Wildbieseln“.

„Wildbieseln“ ist einigen Bereichen der Münchner Innenstadt leider keine Seltenheit. Dennoch ist die Verrichtung der Notdurft in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld zur Folge hat. Die zusätzliche „Erregung öffentlicher Ärgernisse“ kann sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr führen. Die konsequente und verschärfte Ahndung des „Wildbieselns“ durch den KAD fordert die CSU/FW-Stadtratsfraktion. Damit will sie eine Null-Toleranz-Strategie im öffentlichen Raum durchsetzen, um seiner Verwahrlosung zu begegnen. Gleichzeitig will die Fraktion wissen, wann die öffentliche Toilette am Josephsplatz endlich öffnet. Sie sollte bereits ab dem zweiten Quartal 2024 nutzbar sein. Neuerliche Umplanungen führten zu Verzögerungen. Beide Aktionen reihen sich ein in eine Initiative für mehr Sauberkeit und damit Sicherheit auf Münchens Straßen und Plätzen, wie z.B. zuletzt Ende März zum Hohenzollernplatz, im Neubauviertel Freiham und am U-Bahnhof Feldmoching und damit gegen weitere Verwahrlosung Münchens.
 

Hans Hammer, CSU-Stadtrat: „Uns erreichen immer mehr Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zum Wildbieseln. Es ist unhygienisch und nicht hinnehmbar, wenn Personen sich einfach auf der Straße erleichtern. Gerade im Tal, aber auch in der Herzog-Wilhelm-Straße oder rund um den Hauptbahnhof wird das zu einem zunehmenden Problem. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um Nachtschwärmer, Obdachlose oder Touristen handelt – alle haben sich an die Grundregeln des gesellschaftlichen Anstands zu halten. Dazu kommt, dass allein der Geruch, aber auch die Optik zu einer empfundenen Verwahrlosung beiträgt, die dann weitere Verwahrlosung wie Vermüllung nach sich zieht. Ich denke hier an die Broken-Windows-Theorie. Das darf nicht unser München sein. Wildbieseln ist daher nicht nur eine ekelhafte Unsitte, die mit Bußgeldern bestraft werden muss, sondern auch ein Schritt in eine Verwahrlosung der Innenstadt. 100 Euro finden wir als Bußgeld deswegen durchaus angemessen, in extremen Fällen sind auch höhere Beträge denkbar. Wir möchten, dass der Kommunale Außendienst (KAD), der ohnehin im Bereich der Innenstadt unterwegs ist, konsequent gegen Wildbiesler vorgeht. Die Stadt muss außerdem prüfen, ob es in den besonders betroffenen Bereichen mehr öffentliche Toiletten braucht.“

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