Anträge
24. Februar 2026

Konsequentes Vorgehen gegen verbotenes Taubenfüttern!

Die Landeshauptstadt München geht verstärkt gegen das illegale Füttern von Stadttauben vor. Insbesondere durch:

  • Konsequente Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Taubenfütterungsverbot und die Regelungen der Grünanlagensatzung, insbesondere durch organisierte Gruppierungen, unter Einbindung der zuständigen städtischen Dienststellen (z.B. Grünanlagenaufsicht) sowie der Polizei.
  • Beschilderung und Hinweise auf das Fütterungsverbot an Hotspots im öffentlichen Raum, begleitet von einer Öffentlichkeitskampagne und Aufklärung auf den Internetseiten der Landeshauptstadt München.
  • Organisatorische Unterstützung und Beratung privater Initiativen zur Errichtung von Taubenhäusern an geeigneten Stellen im Stadtgebiet – als Alternative zur illegalen Taubenfütterung.

Begründung:

In München ist das Füttern von Tauben nach Taubenfütterungsverbotsverordnung im Stadtgebiet aus gutem Grund verboten. Auch die Grünanlagensatzung sieht ein Verbot des Ausbringens von Futter und Lebensmitteln vor. Dagegen wird oftmals verstoßen – teilweise gezielt und in organisierter Form.

An vielen Plätzen in München bestehen deshalb erhebliche Probleme mit einer wachsenden Taubenpopulation mit unschönen Folgeerscheinungen (z.B. Kot auf Privatflächen und im Öffentlichen Raum). Ausgebrachtes Futter führen zudem auch zur Vermehrung von Gesundheitsschädlingen (z.B. Ratten) und anderen Tierarten (z.B. Krähen) mit entsprechend aufwändigen Folgemaßnahmen. Futterreste stellen an sich schon eine Verschmutzung des öffentlichen Raums dar.

 

Zielführend kann im Einzelfall die Errichtung sog. Taubenhäuser sein, an denen ein kontrolliertes, alternatives Futterangebot zur Verfügung gestellt wird.

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