Kostenfreiheit des Schulwegs neu denken
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Bayerischen Städtetag eine Novellierung der Kostenfreiheit des Schulwegs einzubringen. So soll in Zukunft die Kostenfreiheit des Schulwegs überarbeitet werden, damit die Kommunen die Kostenfreiheit für den täglichen Schulweg generell unabhängig von der Zwei bzw. Drei-Kilometer-Grenze bewilligen können.
Begründung
Der ÖPNV ist das Verkehrsmittel Nummer eins für Schülerinnen und Schüler, um zu ihrer jeweiligen Schule zu kommen. Die Kosten eines Tickets des jeweiligen ÖPNV-Anbieters stellen aber Familien mehr und mehr vor finanzielle Probleme. Bildungsgerechtigkeit beginnt hier also nicht erst an der Eingangstür zur jeweiligen Schule, sondern schon an den Haustüren der Schülerinnen und Schüler.
Um den gestiegenen Preisen im ÖPNV und deren Auswirkungen auf die Familien hier abzufedern ist es geboten, das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (SchKfr) zu novellieren. Der Bayerische Städtetag ist hierbei ein geeignetes Gremium, um eine Veränderung des Gesetzes einzubringen, da es alle Kommunen in Bayern gleichermaßen betrifft.