Kostenfreiheit für Auskünfte zu den aktuellen Bodenrichtwerten
Der Oberbürgermeister setzt sich beim Bayerischen Städtetag dafür ein, dass die Auskünfte über den Bodenrichtwert auch in Bayern kostenfrei werden. Die Kostenfreiheit ist in allen anderen Bundesländern bereits gelebte Praxis.
Begründung
Der Gutachterausschuss der Stadt München ist ein gesetzlich vorgeschriebenes, neutrales und unabhängiges Kollegialorgan.
Die zentrale Aufgabe des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle ist es, die
Kaufpreissammlung zu führen. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jeder Vertrag,
durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch
im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle dem Gutachterausschuss in Abschrift zu übersenden.
Auf der Grundlage der Kaufpreissammlung sind vom Gutachterausschuss Bodenrichtwerte
und sonstige für die Wertermittlung wesentliche Daten zu ermitteln und zu veröffentlichen.
Die Bodenrichtwerte erscheinen alle zwei Jahre und werden nach Beschlussfassung einen Monat lang kostenfrei durch Aushang bekannt gegeben. Anschließend können einzelne Richtwerte bzw. auch die gesamte Bodenrichtwertkarte gegen Gebühr erworben werden.
Darüber hinaus hat der Gutachterausschuss eine große Fülle weiterer Aufgaben.
Für viele Eigentümer ist der Bodenrichtwert eine wichtige Grundlage zur Wertermittlung. Sowohl im Bestand als auch bei Verkauf, Übertragung oder im Zuge anderer Rechtsgeschäfte. Auch das Finanzamt fragt immer wieder solche Werte an.
Die Bayerische Gutachterausschussverordnung (BayGaV) enthält keine Regelung zur Kostenfrage der Bodenrichtwertauskünfte, denn die Kostenpflicht ergibt sich aus dem Bayerischen Kostenverzeichnis (KVz), welches hier Gebühren vorsieht.
Damit ist die Stadt München und der Gutachterausschuss nach der aktuellen Gesetzeslage zur Erhebung von Gebühren für die Bodenrichtwertauskunft verpflichtet.
Alle anderen Bundesländer haben diese Gebühr bereits abgeschafft.
Dies sollte nun auch in Bayern umgesetzt werden.