Anträge
19. August 2022

Ladesäuleninfrastruktur endlich ausbauen

Die Landeshauptstadt München gestattet privaten Anbietern von Ladeinfrastruktur, die keine Zuschüsse von der Landeshauptstadt fordern, diese im öffentlichen Straßenraum aufzustellen und auf eigene Kosten zu betreiben. Die Verwaltung wird angewiesen entsprechende Vereinbarungen zu verhandeln und abzuschließen. Hierbei zu erhebende Gebühren (bauliche Vorrichtungen, Mieten etc.) sind im Interesse des Klimaschutzes so niedrig wie laut Gemeindeordnung möglich anzusetzen. Die von der Stadt angestoßene Ausschreibungen Ladesäulen im Auftrag der Stadt zu errichten, bleibt hiervon unberührt. Sollten im Rahmen dieser Ausschreibung Standorte reserviert sein, so müssen diese den privaten Anbietern zur Verfügung gestellt werden, wenn diese nicht innerhalb von 6 Monaten nach Anfrage durch den Privaten durch den städtisch beauftragten Betreiber realisiert werden können.

Begründung

Der Bedarf an Ladeinfrastruktur in München liegt heute bereits bei 4.500 öffentlichen Ladepunkten.  Die AFIR Vorlage der EU-Kommission, die 2022 EU-weit in direkt in den Mitgliedsstaaten geltendes Recht umgesetzt wird, verlangt eine Kapazität von 1 kW öffentliche Ladekapazität pro Elektroauto. Bei aktuell ca. 50.000 Elektroautos in München entspricht dies 4.500 AC Ladepunkte. Aktuell existieren weniger als 1.500, also bedarfs es mehr als das Dreifache. Bedingt durch das in 2018 initiierte, langatmige Ausschreibungsverfahren wird voraussichtlich bis Ende 2023 keine weitere öffentliche Ladeinfrastruktur aufgebaut, während die Anzahl der E-Autos in München weiter steigen wird. Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die bisherige Strategie des RKUs, dass die Ausschreibung eine Exklusivität für den Aufbau und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur für den Gewinner dieser Ausschreibung nach sich ziehe muss und daher weitere Betreiber nicht zugelassen werden können, ist aus heutiger Sicht nicht mehr aufrechtzuerhalten.

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