Mit Handwerkerparkausweis parken in Parklizenzgebieten gestatten
Die Landeshauptstadt München schafft die Möglichkeit, dass beim Erwerb eines Handwerkerparkausweise auch ein Parklizenzgebiet hinterlegt werden kann. Dies kann entweder das Parklizenzgebiet des Firmensitzes oder das Parklizenzgebiet des Mitarbeiters sein, dem das Fahrzeug dauerhaft überlassen ist.
Im ausgewiesenen Parklizenzgebiet gestattet die Landeshauptstadt München für das Fahrzeug mit ausgelegtem Handwerkerparkaus auf den als „Mischparken“ gekennzeichneten Flächen das Abstellen ohne Zeitbegrenzung und ohne Gebühren zu erheben. Das Auslegen eines Arbeitsstättennachweises ist nicht notwendig.
Nötigenfalls ist die Anzahl der Fahrzeuge mit eingetragenem Parklizenzgebiet auf eine angemessene Anzahl zu begrenzen.
Begründung
Handwerksbetriebe in Parklizenzgebieten und Handwerker, denen beispielsweise ein Werkstattwagen durch den Arbeitgeber überlassen wird, haben große Schwierigkeiten ihr Fahrzeug rechtssicher abzustellen. Das Abstellen des Fahrzeugs außerhalb der Parklizenzgebiete führt zu unnötigem zusätzlichem Verkehrsaufkommen und hohen Kosten. Die Ausgabe von mehreren Bewohnerparkausweisen pro Einwohner ist bedauerlicherweise nicht möglich. Die Stadt könnte aber auf die Erhebung von Parkgebühren und die zeitlichen Beschränkungen in diesen Fällen verzichten.