Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ) finanziell stärken, statt Lippenbekenntnisse!
Die Stadtkämmerei wird aufgefordert, die durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft angemeldete Erhöhung der MBQ-Mittel um 2.617.000,- € jährlich zum Ausgleich der gestiegenen Trägerkosten in ihrer Notwendigkeit anzuerkennen und dem Referat für Arbeit und Wirtschaft die Finanzmittel aus dem zentralen Haushalt zur Verfügung zu stellen.
Begründung
Das MBQ braucht eine Sicherstellung seines Budgets. Der Anmeldungstext (Nr. 11 Eckdatenbeschluss) des Referates für Arbeit und Wirtschaft sagt alles: „Das Münchner Beschäftigungs- und Qualifzierungsprogramm (MBQ) der Landeshauptstadt München benötigt zur Sicherstellung bisheriger und neuer Aufgaben zusätzliches Budget. Durch Haushaltskonsolidierungen, Tarif-, Energie- und Mietkostensteigerungen (Personal- und Sachkosten) bewegen sich einige Projekte am Rande der Finanzierbarkeit. Die vergangenen Jahre waren davon geprägt, den Status quo zu erhalten. Notwendige Anpassungen wurden die letzten Jahre in Form von Projekteinschränkungen oder -beendigungen wahrgenommen, sinnvolle Kürzungen bereits umgesetzt. Neue Aufgaben oder das Einwerben von Drittmitteln in größerem Umfang wurden bislang zurückgestellt. Zur Absicherung von bereits jetzt absehbaren Kostensteigerungen und sinnvollen Ausweitungen bestehender Projekte und der Handlungsfähigkeit für neue, zukunftsorientierte Aufgaben wird eine Erhöhung des bisherigen MBQ-Budgets um 10,0 Prozent beantragt. Beispiele für neue Projektvorhaben sind: Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekte im Foodbereich, Integrationsprojekte in neuen Quartieren wie Freiham oder Bayernkaserne, Inklusionsprojekte für Menschen mit Einschränkungen, Arbeits- und Fachkräftegewinnung im In- und Ausland – auch mit digitalen Unterstützungsformaten, Qualifizierung und Beratung von Geringqualifizierten und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen zur Bewältigung der Transformationsprozesse, Qualifzierungsprojekte in Verbindung mit der Münchner Makerszene, Qualifizierung während und im Anschluss an Maßregelvollzug (Resozialisierung u.a. bei § 64 StGB), Digitalisierung bei der Berufsorientierung, Drittmittelakquise von Bundes- und Europäischen Mitteln (z.B. AMIF, ESF, BMWSB, Bundesagentur für Arbeit) u.v.m.“. Hierfür lohnt es sich, in Zeiten massiven Fachkräftemangels die beantragten Mittel in die Hand zu nehmen.