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13. Januar 2026

Notstromversorgung und Versorgungssicherheit in Münchner Pflegeheimen

Der aktuelle Anschlag auf das Stromnetz in Berlin hat erneut gezeigt, wie verwundbar kritische Infrastrukturen gegenüber gezielten Sabotageakten sind. Auch München ist hiervon nicht ausgenommen: Der großflächige Stromausfall im Jahr 2021 im Münchner Osten mit rund 20.000 betroffenen Haushalten nach einem Brandanschlag in Berg am Laim machte deutlich, welche gravierenden Auswirkungen ein länger andauernder Stromausfall insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen haben kann.

Pflegeheime beherbergen besonders schutzbedürftige Menschen, darunter auch beatmungspflichtige und intensivpflegebedürftige Bewohner. Anders als Krankenhäuser unterliegen Pflegeheime jedoch bislang keiner einheitlichen gesetzlichen Pflicht zur umfassenden Notstromversorgung. Vor dem Hintergrund aktueller Bedrohungslagen und der Erfahrungen aus früheren Stromausfällen stellt sich die Frage, wie gut die Münchner Pflegeheime tatsächlich auf einen längerfristigen Stromausfall vorbereitet sind.

Wir fragen deshalb den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele Pflegeheime im Stadtgebiet München verfügen aktuell über eigene stationäre Notstromaggregate, und für welchen Zeitraum können diese eine autarke Stromversorgung sicherstellen?
  2. Wie viele Pflegeheime verfügen über technisch geeignete Einspeisepunkte, um im Bedarfsfall externe mobile Notstromaggregate (z. B. von Feuerwehr oder THW) anschließen zu können?
  3. Gibt es bei der Landeshauptstadt München oder bei nachgeordneten Stellen ein Kataster oder eine Übersicht über beatmungspflichtige bzw. intensivpflegebedürftige Bewohner in Pflegeheimen, um im Katastrophenfall gezielt reagieren zu können?
  4. Wer ist im Falle eines länger andauernden Stromausfalls oder eines Katastrophenfalls für die Organisation und Sicherstellung der Treibstoffversorgung (Betankung) von Notstromaggregaten der Münchner Pflegeheime zuständig?
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