Anträge
12. Februar 2025

Parkplätze für Fahrräder und E-Kleinstfahrzeuge: Nutzung evaluieren und ggf. wieder zu Kfz-Parkplätzen umwandeln

Das Mobilitätsreferat evaluiert die Nutzung sämtlicher zu Fahrradstellplätzen und Stellplätzen für E-Kleinstfahrzeuge umgewidmeter Parkplätze und wandelt Flächen mit einer besonders niedrigen Nutzung, die auch nach der Einführung von Geofencing fortbesteht, durch Entfernung der Beschilderung zeitnah wieder in allgemeine Kfz-Stellplätze um.

 

Begründung

Durch die Umwandlung von Parkplätzen in Fahrradstellplätze und Stellplätze für E-Kleinstfahrzeuge (beschildert i.d.R. mit Verkehrszeichen 314 mit den Zusatzzeichen 1010-52, 1010-65, 1010-68, 1010-69) sowie zu „Mobilitätspunkten“, Carsharing-Flächen und „Geteilten Abstellflächen für Mikromobilität“ werden immer mehr Kfz-Parkplätze ihrer bisherigen Nutzung entzogen.

In der Summe führt dies dazu, dass in manchen Quartieren ein erheblicher Anteil der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum nicht mehr für das allgemeine Parken von herkömmlichen Pkw genutzt werden kann.

Inzwischen häufen sich – nicht überraschend – Beschwerden über eine deutlich verschärfte Parkplatzknappheit und mehr Parksuchverkehr, während ein Großteil der umgewandelten Flächen meistens nachweislich nur sehr wenig genutzt wird oder sogar vollständig leer steht.

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