Photovoltaik-Zubau in München – Aufschlüsselung der genauen Zahlen
In der tz vom 13. Januar 2024 wird über den Photovoltaik-Ausbau auf dem Stadtgebiet der
Landeshauptstadt München (LHM) berichtet. Die Stadtratsfraktion CSU mit FREIE WÄHLER
begrüßt den ansteigenden Ausbau explizit. Im Artikel wird jedoch auch darauf hingewiesen,
dass ein Großteil des Zubaus auf private und nicht städtische Initiative hin erfolgt ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Oberbürgermeister:
1) Wie viele Photovoltaik (PV)-Anlagen sind auf dem Gebiet der LHM in den Jahren 2018
bis 2023 jeweils neu errichtet worden? Wie hat sich in dieser Zeit die Gesamtleistung
der installierten Anlagen entwickelt?
2) Wie viele Anlagen wurden in diesem Zeitraum von der LHM selbst (inkl. der Stadtwerke
München (SWM)) errichtet, wie viele von Privatpersonen und wie viele von
Unternehmen (bitte wieder Aufschlüsseln für jedes Jahr, nach Anzahl der Anlagen pro
Gruppe und nach Gesamtleistung pro Gruppe, bitte auch als prozentuale Angaben)?
3) Innerhalb der LHM: wie viele PV-Anlagen wurden jeweils von den einzelnen Referaten,
Eigenbetrieben, Beteiligungsgesellschaften und Tochtergesellschaften errichtet (bitte
Aufschlüsseln für jedes Jahr, nach Anzahl der Anlagen und nach Gesamtleistung pro
Referat, Eigenbetrieb, Beteiligungsgesellschaft und Tochtergesellschaft)?
4) Wie ist der Solarzubau im genannten Zeitraum im Vergleich zu den anderen
Millionenstädten Deutschlands zu bewerten (dafür bitte Vergleichszahlen heranziehen
für: Zubau an Anlagen und Gesamtleistung pro Kopf und absolut, Zubau durch die
Kommunen relativ zum Gesamtzubau)?
5) Wie viele private Photovoltaikanlagen wurden von der LHM seit 2018 wegen
Denkmalschutz- oder Artenschutzschutzauflagen, Erhaltungssatzungen, Regelungen in
Bebauungsplänen oder ähnlichen Bestimmungen nicht genehmigt (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahr und Grund der Ablehnung)? Welcher Ablehnungsquote in Bezug auf die Anzahl
der Anträge entspricht das?
6) Wie lange dauern im Durchschnitt die Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren für
private Photovoltaikanlagen in den in Frage 5) genannten Fällen?
7) Sieht und nutzt die LHM Möglichkeiten der Beschleunigung für Genehmigungen in den
in Frage 5) genannten Fällen? Gibt es inzwischen Ausnahmetatbestände?