Anträge
5. Mai 2022

Potentialfläche Aubing vorläufig als Freiraum nutzen

Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, die Potentialfläche (4. Realisierungs-abschnitt) in Aubing zwischen der Bahnlinie der S4 und der Eichenauer Straße so lange für Freizeitnutzungen als Grünfläche vorzuhalten, bis der benachbarte Landschaftspark Freiham vollständig realisiert ist. Es wird in diesem Zeitraum keine Wohnbebauung oder eine anderweitige Bebauung dort geplant.

Begründung

Gleichzeitig mit der Bebauung des 1. und 2. Realisierungsabschnittes, in dem insgesamt bis zu 30.000 Menschen leben werden, bedarf es einer funktionierenden Infrastruktur. Unter anderem müssen Erholungsmöglichkeiten unter freiem Himmel wohnortsnah (auch zur Vermeidung unnötiger Verkehrsströme) ermöglicht werden. Die Realisierung des kompletten Landschaftspark, der diese wichtige Erholungsfunktion übernehmen soll, ist zeitnah nicht zu erwarten. Eine zusätzliche Bebauung ist deshalb bis auf weiteres zurück zu stellen und die Fläche für die genannten Belange der dort lebenden Menschen zu nutzen. Erst wenn der Landschaftspark in seiner Funktion zur Verfügung steht, ist eine zusätzliche Bebauung sinnvoll und entspricht dem Grundsatz einer Wohnbebauung einschließlich einer funktionierenden Infrastruktur.

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