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20. Januar 2023

Preisgestaltung der Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone

Laut https://stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-ii-fahrzeugzulassungs-und-fahrerlaubnisbehoerde/1082937/ umfasst die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der
Umweltzone auch die Befreiung vom Dieselfahrverbot, das zum 01.02.2023 in Kraft tritt.
Demnach soll die Ausnahmegenehmigung für Dieselfahrer für drei Tage 50 Euro, für einen
Monat 60 Euro und für ein Jahr 200 Euro kosten. Diese Preisgestaltung der Landeshauptstadt
München (LHM) wirft Fragen auf.

Deshalb frage ich den Oberbürgermeister:

1) Wie berechnet die LHM die genannten Preise für die Ausnahmegenehmigung?
2) Wieso ist die Preisgestaltung dem Infoblatt des RKU zum Dieselfahrverbot aus dem
Januar, das stadtseitig verteilt wurde, nicht beigefügt?
3) Hält die LHM die genannten Preise in der aktuellen Situation sowieso schon steigender
Preise und finanzieller Belastungen für sozial gerecht?

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