Anträge
20. Mai 2026

Prüfung der Voraussetzungen für wirtschaftliche Jugendhilfe bei kostenintensiven Kinderbetreuungsplätzen

Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, die Prüfung der Voraussetzungen für die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfe bei der Finanzierung von Kinderbetreuungsplätzen freier Träger zu konkretisieren und sicherzustellen, dass:

  1. eine Kostenübernahme insbesondere dann erfolgt, wenn die Betreuung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahme notwendig ist,
  2. bei fehlender Erwerbstätigkeit der Eltern eine besondere Prüfung erfolgt, ob pädagogische, soziale, integrationsbezogene oder kindeswohlrelevante Gründe eine Betreuung erforderlich machen,
  3. bei kostenintensiven Betreuungsplätzen verstärkt geprüft wird, ob wirtschaftlich angemessene und geeignete Alternativen zur Verfügung stehen,
  4. dem Stadtrat über die bestehende Prüfpraxis und mögliche Anpassungen berichtet wird.

Begründung

Die Landeshauptstadt München investiert erhebliche Mittel in die Förderung und Finanzierung von Kinderbetreuung. Gleichzeitig bestehen weiterhin Engpässe bei verfügbaren Betreuungs-plätzen. Insbesondere bei Einrichtungen freier Träger können monatliche Betreuungskosten in erheblicher Höhe entstehen, die in einzelnen Fällen durch die wirtschaftliche Jugendhilfe übernommen werden. Daher ist sicherzustellen, dass öffentliche Mittel zielgerichtet eingesetzt werden und eine Finanzierung insbesondere dort erfolgt, wo die Betreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erforderlich ist. Ausdrücklich unberührt bleiben sollen Fälle, in denen aus pädagogischer, sozialer oder kindeswohlbezogener Sicht eine Betreuung notwendig ist. Diese Unterstützung bleibt weiterhin erforderlich und wichtig.

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