Anträge
25. Juli 2024

Rahmenplanung für die Bodenseestraße

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, eine Rahmenplanung für die Bodenseestraße zu erstellen, die eine städtebauliche Aufwertung, eine sinnvolle Nachverdichtung und eine Verbesserung des Zugangs zur S-Bahn Neuaubing vorsieht. Dabei ist der Beschluss zur Fortschreibung des Gewerbeflächen Entwicklungsprogramms GEWI 2017/2018 i.V.m. und das Sanierungsgebiet Aubing – Neuaubing – Westkreuz zu berücksichtigen.

Begründung:

Es gibt im Bereich des Gewerbegebiets südlich der Bodenseestraße, insbesondere im Umfeld des S-Bahn-Haltepunktes Neuaubing, ein großes Potential dieses entsprechend den Zielen des Gewerbeflächenentwicklungsprogramm in der Entwicklung zu stärken und durch Maßnahmen wie Nachverdichtung, kompakte Anordnung und flächensparenden Maßnahmen den Städtebau in die Zukunft zu führen.

Grundsätzliches Ziel ist, in der Stadt keine Freiflächen mehr zu bebauen, sondern bestehende Gewerbeflächen, die unzureichend genutzt sind, intensiver zu nutzen.

Der Bereich an der Bodenseestraße eignet sich sehr gut, diese Ziele umzusetzen und es gibt bereits für einige Grundstücke Bereitschaft der Eigentümer für eine solche Entwicklung und planerische Studien.

Das Planungsreferat soll hier in einem ersten Schritt eine grobe Rahmenplanung erstellen, um mögliche Bauvorhaben auf Grundlage des § 34 zu prüfen und die Auswirkungen abwägen zu können.

Die Ziele des dortigen Sanierungsgebiets und dabei insbesondere die Verbesserung der Durchquerung und Entsiegelung des Gebiets, sowie die Erschließung der S-Bahn und ein schlüssiger Übergang zum anschließenden Wohngebiet auf der anderen Straßenseite sollen dabei berücksichtigt werden.

Zu den möglichen Maßnahmen zur Umsetzung der Sanierungsziele gehört z.B. die partielle Umsetzung der Vorbereiche der Bodenseestraße zu ermöglichen, insbesondere die Baumreihe zu stärken. Ebenfalls kann ein weiterer Zugang zur S-Bahn-Haltestelle Neuaubing ermöglicht werden.

 

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