Reduzierung der Feriensenatssitzungen auf eine Sitzung pro Sommerpause
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Anzahl der Feriensenatssitzungen während der Sommerpause wird auf eine einzige Sitzung reduziert. Die Verwaltung wird beauftragt, den Sitzungsplan entsprechend anzupassen und diesen neuen Sitzungsplan für die kommenden Jahre vorzusehen.
Begründung
Aktuell finden während der sechswöchigen Sommerpause drei Sitzungen des Feriensenats statt. Diese Anzahl an Sitzungen steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf und führt zu unnötigem Verwaltungsaufwand und überbordender Bürokratie. Zwischen den regulären
Plenarsitzungen im Mai und Juli vergingen beispielsweise sieben Wochen, ohne dass alle zwei Wochen eine Vollversammlung abgehalten wurde.
Es gibt keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben für eine derart hohe Frequenz der Sitzungen während der Ferienzeit. Vielmehr können die erforderlichen Entscheidungen in der Regel in einer einzigen Sitzung effizient getroffen werden. Dies trägt zur Verschlankung der Verwaltungsabläufe bei, reduziert unnötige Bürokratie, führt zu effizienterer Arbeit der damit befassten Mitarbeiter und spart auch Sitzungsgeld der Stadträte ein. Angesichts der geringen Notwendigkeit häufiger Sitzungen in der Sommerpause ist eine Reduzierung ökonomisch sinnvoll und im Sinne einer modernen und effizienten Verwaltung.