Anfragen
19. August 2025

Regelungen für Schanigärten und anderen Gastronomiebetrieben

In der Münchner Gastronomielandschaft existieren unterschiedliche Betriebsformen wie fest ansässige Gastronomiebetriebe, Schanigärten und Kioske. Diese unterliegen teils verschiedenen rechtlichen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen, etwa hinsichtlich Sperrzeiten, Lärmschutz, Genehmigungsverfahren, Anforderungen an sanitäre Einrichtungen und Barrierefreiheit. Hieraus ergibt sich die Frage, inwieweit diese Regelungen einheitlich angewendet und kontrolliert werden und ob sich daraus Unterschiede in den betrieblichen Anforderungen oder in der Durchsetzungspraxis ergeben.

Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche rechtlichen und verwaltungstechnischen Regelungen gelten in München für Schanigärten und wie unterscheiden sich diese von den Vorschriften für herkömmliche Gastronomiebetriebe in Bezug auf Sperrstunden, Lärmschutz, Genehmigungen und Gebühren?
  2. Unterliegen Schanigärten mit deutlich erweiterten Außenflächen denselben Auflagen zu sanitären Einrichtungen und Barrierefreiheit wie Innenbereiche vergleichbarer Gastronomiebetriebe? Falls nein, welche Unterschiede bestehen?
  3. Welche spezifischen Vorschriften und Kontrollen gelten für Kioske, die Speisen und Getränke – insbesondere alkoholische – auch nach 20 Uhr verkaufen oder den Konsum vor Ort ermöglichen?
  4. In welchem Umfang und in welcher Häufigkeit werden Schanigärten und Kioske in Bezug auf Lärmschutz, Flächennutzung und Einhaltung der Betriebsvorschriften kontrolliert, und wie verhält sich dies im Vergleich zu fest ansässigen Gastronomiebetrieben?
  5. Welche Maßnahmen plant die Stadt, um sicherzustellen, dass für alle gastronomisch tätigen Betriebe die Belange von Anwohnerinnen und Anwohnern gewahrt werden?
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