Rückabwicklung der M-net-Vertragskündigungen
Die Stadtwerke München GmbH bzw. deren Tochter, M-net werden aufgefordert, im Rahmen der Daseinsvorsorge auch in wirtschaftlich weniger attraktiven Gegenden für ein zukunftssicheres Angebot an Kommunikationstechnologien zu sorgen. Bereits einseitig durch die M-net gekündigte Verträge mit Privatkunden werden rückgängig gemacht und weitergeführt.
Begründung
Am 14.06.2024 berichtete die Süddeutsche Zeitung von einem Ramersdorfer, dem seitens der M-net nach 26 Jahren der Festnetzvertrag zum 18.11.2024 gekündigt wurde. Der Grund hierfür sei, „ein auf Kupferleitungen basierendes Netz“, das zu betreiben sich künftig nicht mehr lohne. Darüber hinaus sei in dieser Wohngegend der Ausbau des Glasfasernetzes nicht vorgesehen. Gerade die M-net hat aber den konkreten öffentlichen Auftrag, im Rahmen der Daseinsvorsorge als regionaler Telekommunikationsanbieter zu agieren. Insofern sollte sich M-net seinen eigenen Claim „Kunden vertrauen auf M-net“ noch einmal sehr genau vor Augen führen!