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24. August 2026

Schneller zum Führerschein

Die Führerscheinstelle der Landeshauptstadt München weist für die Erstausstellung einer Fahrerlaubnis und eines Ersatzführerscheins nach Verlust oder Diebstahl derzeit eine Bearbeitungszeit von bis zu 14 Wochen aus. Darin enthalten sind nach Angaben der Stadt sowohl die interne Bearbeitung als auch die Herstellung durch die Bundesdruckerei.

Postalische Anträge werden zunächst nicht bestätigt. Eine Bearbeitungsnummer wird erst nach der Erfassung im städtischen System vergeben und ermöglicht anschließend die Online-Nachverfolgung. Da die Erfassung mehrere Wochen dauern kann, besteht für Antragstellerinnen und Antragsteller zunächst keine verlässliche Möglichkeit, den Eingang, die Vollständigkeit oder den Bearbeitungsstand ihres Antrags zu prüfen.

Die lange Wartezeit ist angesichts der praktischen Bedeutung des Führerscheins nicht angemessen. Sie kann zu erheblichen Einschränkungen bei beruflichen Fahrten, Dienstreisen, der Nutzung von Mietwagen und privaten Auslandsreisen führen. Vorläufige Bescheinigungen werden von Mietwagenunternehmen nicht zwingend akzeptiert; auch bei Verkehrskontrollen im Ausland können Probleme und weitere rechtliche oder finanzielle Folgen entstehen.

Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass kürzere Bearbeitungszeiten und Übergangslösungen möglich sind. Zugleich beträgt die Bearbeitungszeit für einen Münchner Personalausweis etwa vier bis fünf Wochen; außerdem kann der Bearbeitungsstand online verfolgt und in dringenden Fällen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Zwar unterscheiden sich die Verfahren, der erhebliche zeitliche Unterschied ist angesichts der zentralen Herstellung beider Dokumente durch die Bundesdruckerei dennoch erklärungsbedürftig.

Daher fragen wir den Oberbürgermeister:

  1. Warum gilt für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis und für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins derselbe Bearbeitungsrahmen von bis zu 14 Wochen, obwohl bei der erstmaligen Erteilung zusätzliche Prüfungen und die Erteilung eines Prüfauftrags erforderlich sind?
  2. Wie hoch ist die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Ersatzführerschein in München?
  3. Wie viele Anträge auf Ersatzführerscheine sind derzeit unbearbeitet?
  4. Wie lange dauert es durchschnittlich vom Eingang eines Antrags bis zu seiner Erfassung im städtischen System?
  5. Wie lange dauert die interne Bearbeitung bis zur Weiterleitung des Auftrags an die Bundesdruckerei? Wie lange dauern Herstellung und Versand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei durchschnittlich?
  6. Wie erklärt die Stadt die Bearbeitungszeit von bis zu 14 Wochen im Vergleich zu den kürzeren Bearbeitungszeiten z. B. in Düsseldorf, Nürnberg, Bremen und Bonn?
  7. Wie häufig wird die Bearbeitungszeit von 14 Wochen erreicht oder überschritten?
  8. Wie erklärt sich der Unterschied zwischen der Bearbeitungszeit für den Ersatzführerschein und der Bearbeitungszeit für den Personalausweis?
  9. Warum erhalten Bürgerinnen und Bürger bei postalischen Anträgen keine zeitnahe Empfangsbestätigung mit einer zumindest vorläufigen Vorgangsnummer?
  10. Wie kann die Stadt sicherstellen, dass Antragstellerinnen und Antragsteller unmittelbar über den Eingang und die Vollständigkeit ihres Antrags informiert werden?
  11. Wie viele Beschäftigte beziehungsweise Vollzeitstellen sind derzeit mit der Bearbeitung von Ersatzführerscheinen befasst? Sind derzeit Stellen in der Fahrerlaubnisbehörde unbesetzt oder bestehen besondere krankheits- oder urlaubsbedingte Ausfälle?
  12. Welche organisatorischen, technischen oder sonstigen Ursachen sind für die langen Bearbeitungszeiten maßgeblich?
  13. Warum stellt die Stadt bei vollständigen Unterlagen keine sofortige vorläufige Ersatzbescheinigung aus?
  14. Welche rechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten bestehen, bei vollständigen Unterlagen unverzüglich eine vorläufige Ersatzbescheinigung für das Inland sowie eine mehrsprachige Bestätigung für die Vorlage bei ausländischen Behörden und Mietwagenunternehmen auszustellen?
  15. Unter welchen Voraussetzungen könnte München eine Übergangslösung nach dem Vorbild von z. B. Düsseldorf, Nürnberg, Bremen oder Bonn einführen?
  16. Wie häufig werden kostenpflichtige Expressbestellungen bei der Bundesdruckerei genutzt?
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