Schwellenwert für Coronahilfen – Auswirkungen auf München
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD steht in den Zeilen 357 bis 359: „Wir werden die Überprüfungen der ausgezahlten Corona-Hilfen zeitnah abschließen, um Verwaltung und Wirtschaft zu entlasten. Dazu werden wir den Ländern ermöglichen, einen Schwellenwert festzulegen, unterhalb dessen Stichproben genügen.“
Deshalb frage ich den Oberbürgermeister:
- Liegen dem Referat für Arbeit und Wirtschaft schon nähere Informationen, auch zur Höhe des angedachten Schwellenwertes durch die Landesregierung vor?
- Welche Auswirkungen hat die Einführung eines Schwellenwertes für das Corona-Soforthilfe-Team im Referat für Arbeit und Wirtschaft? Mit welcher Stichprobendichte soll nach Bekanntgabe des Schwellenwertes gearbeitet werden?
- Werden Personalkapazitäten für andere Tätigkeiten frei? Wenn ja, in welchem Umfang und wofür?