Anfragen
21. Februar 2024

Sektorale Bebauungspläne

Die vorhergehende Bundesregierung/ Bundestagsmehrheit Große Koalition hat mit einer Änderung des Baugesetzbuches das Instrument des Sektoralen Bebauungsplanes – befristet – eingeführt.
Die Stadt München nutzt dieses Instrument.
Dazu bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wann wurde im Münchner Stadtrat der erste Aufstellungsbeschluss für einen sektoralen Bebauungsplan gefasst?

2. Wie viele solcher Aufstellungsbeschlüsse für ca. wie viele Wohnungen gesamt und
wie viele Wohnungen gefördert sind bisher gefasst?

3. Wie viele sektorale Bebauungspläne sind bisher zur Satzung beschlossen? Für wie viele Wohnungen?

4. Wie lange hat das dieses Verfahren gedauert, mit einem Planungsbegünstigten, der
städtische Tochter ist?

5. Wie viele der betroffenen Bauherren, die ja nach § 34 Baurecht haben, verhalten sich
nach Einschätzung des Planungsreferates mitwirkungsbereit im Sinne eines sektoralen
Bebauungsplanes.

6. Wann ist mit den nächsten Anträgen zu Satzungsbeschlüssen im Stadtrat zu rechnen?

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