Anträge
23. Mai 2023

Sofortige Aussetzung der nächsten Verbotsstufe des Dieselfahrverbots

Die Landeshauptstadt München (LHM) schließt eine Umsetzung der nächsten Verbotsstufe (Stufe 2) des Dieselfahrverbotes, die zum 01.10.2023 geplant war, mit sofortiger Wirkung aus. Darüber hinaus prüft die LHM, ob auch die bereits umgesetzte erste Stufe wieder aufgehoben werden kann, sobald dem Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU), voraussichtlich im Spätsommer, genügend Daten zur Verfügung stehen, um eine valide Prognose für das gesamte Jahr 2023 zu erstellen.

Begründung

Angesichts stark sinkender NO2-Werte an den bisher am stärksten belasteten Messstellen in München, ist die Einführung von Stufe 2 des Dieselfahrverbotes keinesfalls mehr verhältnismäßig – sofern die Einführung des Dieselfahrverbotes es überhaupt je gewesen ist – und muss deshalb sofort gestoppt werden. Vor allem an der Landshuter Allee haben sich die Werte im ersten Quartal erheblich verbessert, nämlich um 5 µg/m3 auf 44 µg/m3. Somit liegt die Belastung nur noch minimal über dem europaweit gültigen Grenzwert von 40 µg/m3. Damit setzt sich ein Trend zur Verbesserung der Luftqualität in München fort, der schon vor Einführung des Dieselfahrverbotes jedermann klar ersichtlich war.

Eine dringliche Behandlung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz ist deshalb notwendig, damit Münchens Dieselfahrer baldmöglich wissen, worauf sie sich in ihrem Mobilitätsverhalten nach den Sommerferien einstellen müssen.

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